Auszahlung temporärer Agrardiesel und CO2 Bepreisung verschoben
Aufgrund haushaltsrechtlicher Gründe kann die Auszahlung des temporären Agrardiesels (7 Cent/l) nicht, wie ursprünglich vorgesehen über die AMA erfolgen, sondern muss vom Bundesministerium für Finanzen (Zollamt Österreich) durchgeführt werden. Die erforderlichen Arbeiten des Finanzministeriums für die Umstellung laufen, eine mögliche Auszahlung durch das Zollamt Österreich ist im August 2023 geplant.
Aufgrund der Verschiebung des Starts der CO2-Bepreisung in den Oktober 2022 läuft aktuell noch das Notifizierungsverfahren der Rückvergütung für die Land- und Forstwirtschaft durch das Finanzministerium bei der Europäischen Kommission. Nach Abschluss der Notifizierung soll die Auszahlung voraussichtlich im Herbst/Winter 2023 über die AMA erfolgen.