Betriebsmittelkredit - Dürre-Hilfspaket
Im Rahmen des Dürre-Hilfspaketes wurde die Möglichkeit geschaffen, einen Betriebsmittelkredit mit einem Zinsenzuschuss von 2,50 % oder 2,75% zu beantragen.
Die Mindestlaufzeit des Kredites beträgt 12 Monate, die maximale Laufzeit 36 Monate.
Die Kreditmindestsumme beläuft sich auf 5.000 Euro, die maximale Kreditsumme beträgt 75.000 Euro.
Es können je Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche laut MFA 2025 maximal 750 Euro Kredit bezuschusst gewährt werden. Alternativ dazu kann die Berechnung der Kreditsumme auch über die Durchschnittsgroßvieheinheiten im Jahr 2025 ebenfalls mit 750 Euro je GVE berechnet werden.
Nähere Informationen finden sie auf unserer Homepage bzw. in der Zeitung „Die Landwirtschaft“, Ausgabe Oktober 2026 auf der Seite 10. Antragstellung für einen bezuschussten Betriebsmittelkredit ist ab sofort in der Bezirksbauernkammer möglich, es ist jedenfalls eine Terminvereinbarung notwendig.
Zusätzlich besteht auch noch die Möglichkeit, dass bei geförderten Agrarinvestitionskrediten eine Stundung von 2 Rückzahlungsraten beantragt werden kann.
Genauere Informationen zum Ablauf der Unterstützungsmaßnahme erhalten sie auch beim zuständigen Berater für Betriebswirtschaft in Ihrer Bezirksbauernkammer.
Im untenstehenden LINK finden Sie weitere Details.
Die Mindestlaufzeit des Kredites beträgt 12 Monate, die maximale Laufzeit 36 Monate.
Die Kreditmindestsumme beläuft sich auf 5.000 Euro, die maximale Kreditsumme beträgt 75.000 Euro.
Es können je Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche laut MFA 2025 maximal 750 Euro Kredit bezuschusst gewährt werden. Alternativ dazu kann die Berechnung der Kreditsumme auch über die Durchschnittsgroßvieheinheiten im Jahr 2025 ebenfalls mit 750 Euro je GVE berechnet werden.
Nähere Informationen finden sie auf unserer Homepage bzw. in der Zeitung „Die Landwirtschaft“, Ausgabe Oktober 2026 auf der Seite 10. Antragstellung für einen bezuschussten Betriebsmittelkredit ist ab sofort in der Bezirksbauernkammer möglich, es ist jedenfalls eine Terminvereinbarung notwendig.
Zusätzlich besteht auch noch die Möglichkeit, dass bei geförderten Agrarinvestitionskrediten eine Stundung von 2 Rückzahlungsraten beantragt werden kann.
Genauere Informationen zum Ablauf der Unterstützungsmaßnahme erhalten sie auch beim zuständigen Berater für Betriebswirtschaft in Ihrer Bezirksbauernkammer.
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