Bodenproben für den „Vorbeugenden Grundwasserschutz Acker“ jetzt ziehen
Pro angefangene fünf Hektar Ackerfläche im GWA-Gebiet ist eine Bodenprobe erforderlich. Basis für die Berechnung ist der MFA 2026.
Die Bodenproben müssen auf Flächen innerhalb der GWA-Gebietskulisse gezogen werden und spätestens am 31. Dezember 2026 in einem akkreditierten Labor eingelangt sein. Proben, die nach diesem Zeitpunkt im Labor eintreffen, werden für die Maßnahme nicht anerkannt. Folgende Parameter müssen untersucht werden:
Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen müssen anschließend im Invekos-GIS unter eama.at erfasst werden. Die Erfassung ist grundsätzlich auch nach dem 31. Dezember 2026 möglich, aber um Fristversäumnisse zu vermeiden, empfiehlt sich eine zeitnahe Eingabe der Ergebnisse. Eine Liste mit den akkreditierten Laboren sowie Details zur Erfassung der Bodenproben im Invekos-GIS und ein hilfreiches Handout sind hier zu finden.
Die Bodenproben müssen auf Flächen innerhalb der GWA-Gebietskulisse gezogen werden und spätestens am 31. Dezember 2026 in einem akkreditierten Labor eingelangt sein. Proben, die nach diesem Zeitpunkt im Labor eintreffen, werden für die Maßnahme nicht anerkannt. Folgende Parameter müssen untersucht werden:
- pH-Wert
- Stickstoff (nachlieferbarer Stickstoff oder mineralischer Stickstoffgehalt)
- Phosphor
- Kalium
- Humusgehalt
Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen müssen anschließend im Invekos-GIS unter eama.at erfasst werden. Die Erfassung ist grundsätzlich auch nach dem 31. Dezember 2026 möglich, aber um Fristversäumnisse zu vermeiden, empfiehlt sich eine zeitnahe Eingabe der Ergebnisse. Eine Liste mit den akkreditierten Laboren sowie Details zur Erfassung der Bodenproben im Invekos-GIS und ein hilfreiches Handout sind hier zu finden.