Nichtproduktive Ackerflächen: Pflege und Umbruch
Vor dem 1. August durften höchstens 50% der Fläche gehäckselt werden. Ab dem 1. August ist das Häckseln auf der gesamten Fläche zulässig, jedoch höchstens zweimal pro Jahr.
Ein Umbruch von NPA-Brachen ist bereits im ersten Anlagejahr erlaubt, allerdings ausschließlich mit mechanischen Methoden. Der früheste Umbruchstermin ist grundsätzlich der 15. September. Für die Anlage einer Winterung oder Zwischenfrucht darf der Umbruch bereits ab 1. August erfolgen.
Auch nach einem Umbruch gilt bis zum 31. Dezember ein Nutzungsverbot. Das bedeutet, dass beispielsweise Zwischenfrüchte auf NPA-Brachen nicht im selben Jahr als Futter genutzt werden dürfen.