Gewässerschutzkonzept bis Ende 2026 erstellen
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Das Konzept ist einmalig für die im Jahr der Erstellung bewirtschafteten Flächen des Betriebes zu erarbeiten und muss spätestens bis 31. Dezember 2026 am Betrieb vorliegen.
Ab 2027 wird die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Eine Übermittlung an die AMA ist nicht notwendig.
Für die Erstellung steht eine mit dem Ministerium abgestimmte Vorlage der Boden.Wasser.Schutz-Beratung zur Verfügung. Zur Unterstützung beim Ausfüllen werden außerdem ein YouTube-Video sowie eine Ausfüllanleitung angeboten. Zusätzlich bieten die Bezirksbauernkammern Mistelbach, Korneuburg und Bruck/Leitha Präsenzkurse an, in denen das Ausfüllen des Gewässerschutzkonzepts behandelt wird. Auch in den Onlinekursen „Betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept“ sowie „Grundwasserschutz im Ackerbau – Praktisches Wissen und Umsetzung“ ist das Gewässerschutzkonzept Teil der Schulungsinhalte. Die Anmeldung zu den Kursen ist über das LFI NÖ unter noe.lfi.at möglich.
Die Vorlage für das Gewässerschutzkonzept und die Ausfüllanleitung sind hier abrufbar.
Ab 2027 wird die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Eine Übermittlung an die AMA ist nicht notwendig.
Für die Erstellung steht eine mit dem Ministerium abgestimmte Vorlage der Boden.Wasser.Schutz-Beratung zur Verfügung. Zur Unterstützung beim Ausfüllen werden außerdem ein YouTube-Video sowie eine Ausfüllanleitung angeboten. Zusätzlich bieten die Bezirksbauernkammern Mistelbach, Korneuburg und Bruck/Leitha Präsenzkurse an, in denen das Ausfüllen des Gewässerschutzkonzepts behandelt wird. Auch in den Onlinekursen „Betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept“ sowie „Grundwasserschutz im Ackerbau – Praktisches Wissen und Umsetzung“ ist das Gewässerschutzkonzept Teil der Schulungsinhalte. Die Anmeldung zu den Kursen ist über das LFI NÖ unter noe.lfi.at möglich.
Die Vorlage für das Gewässerschutzkonzept und die Ausfüllanleitung sind hier abrufbar.