Tierwohl-Weide: Zahl der Weidetage überprüfen
Wurde der optionale Zuschlag für 150 Weidetage beantragt, ist die Weidehaltung im jeweiligen Teilnahmejahr für alle teilnehmenden Tiere der gewählten Kategorie an mindestens 150 Tagen sicherzustellen.
Die anhaltende Trockenheit 2026 zwang zahlreiche Betriebe dazu, ihre Tiere während der Weidesaison zeitweise einzustallen. Daher ist es besonders wichtig, anhand der laufend und tagesaktuell zu führenden Weideaufzeichnungen zu überprüfen, ob man die erforderliche Anzahl an Weidetagen erreicht hat. Betrieben, die den Zuschlag für 150 Weidetage beantragt haben, dieses Ausmaß jedoch aufgrund der Dürresituation nicht erreichen können, wird empfohlen, den Zuschlag rechtzeitig abzumelden.
Kann man auch die 120 verpflichtenden Weidetage infolge der Dürre nicht erfüllen, sollte man prüfen, ob eine Meldung aufgrund von höherer Gewalt möglich ist. Wie bereits berichtet, war und ist bei geringerem Futterangebot auf den Weideflächen aufgrund der Trockenheit eine Zufütterung zulässig. In diesen Fällen musste der überwiegende Grundfutterbedarf nicht ausschließlich über die Beweidung gedeckt werden. Voraussetzung bleibt jedoch, dass den Tieren weiterhin das erforderliche Ausmaß an Weidefläche zur Verfügung steht und die Beweidung einen wesentlichen Teil des Tages umfasst.
Die anhaltende Trockenheit 2026 zwang zahlreiche Betriebe dazu, ihre Tiere während der Weidesaison zeitweise einzustallen. Daher ist es besonders wichtig, anhand der laufend und tagesaktuell zu führenden Weideaufzeichnungen zu überprüfen, ob man die erforderliche Anzahl an Weidetagen erreicht hat. Betrieben, die den Zuschlag für 150 Weidetage beantragt haben, dieses Ausmaß jedoch aufgrund der Dürresituation nicht erreichen können, wird empfohlen, den Zuschlag rechtzeitig abzumelden.
Kann man auch die 120 verpflichtenden Weidetage infolge der Dürre nicht erfüllen, sollte man prüfen, ob eine Meldung aufgrund von höherer Gewalt möglich ist. Wie bereits berichtet, war und ist bei geringerem Futterangebot auf den Weideflächen aufgrund der Trockenheit eine Zufütterung zulässig. In diesen Fällen musste der überwiegende Grundfutterbedarf nicht ausschließlich über die Beweidung gedeckt werden. Voraussetzung bleibt jedoch, dass den Tieren weiterhin das erforderliche Ausmaß an Weidefläche zur Verfügung steht und die Beweidung einen wesentlichen Teil des Tages umfasst.