So wird aus Acker kein Grünland
Ackernutzungen mit Risiko
Hemmung der Grünlandwerdung
- Acker-Biodiversitätsflächen bei UBB/Bio: Code „DIV“ und „DIVRS“
- Naturschutzflächen: Code „NAT“ bzw. „WF“ (vor 2023)
- Ergebnisorientierte Bewirtschaftung: Code „EBW“
- Besonders auswaschungsgefährdete Ackerflächen im Vorbeugenden Grundwasserschutz: Code „AG“
- Begrünte Abflusswege bei der Maßnahme Erosionsschutz Acker: Code „BAW“
- Nicht produktive Ackerflächen bis maximal zehn Prozent der Ackerfläche: „Grünbrache NPA“
Fruchtfolgemaßnahme sichert Ackerstatus
Weitere hemmende Maßnahmen
- Reinsaat von Klee oder Luzerne mit einer Aussaatmenge von mindestens 20 Kilogramm pro Hektar, die in der Natur zu einem Kleegrasbestand führt. Im MFA ist in diesem Fall „Kleegras“ mit dem Code „LRS“ zu beantragen. “LRS“ steht für Leguminosenreinsaat.
- Nachsaat mit mindestens zwei Grasarten mit einer Aussaatmenge von mindestens 20 Kilogramm pro Hektar. Im MFA beantragt man korrekt über die Angabe der entsprechenden Ackerfutternutzung und dem Code „NSG“ (Nachsaat Gräser). Für Grünbrachen besteht diese Möglichkeit nicht.
Bei beiden Maßnahmen ist schlagbezogen das Durchführungsdatum, die eingesäte Kultur, die Saatgutmenge und die Sätechnik aufzuzeichnen. Saatgutrechnung und gegebenenfalls Rechnungen eingesetzter Geräte – falls die Einsaat mit Fremdmechanisierung durchgeführt wurde – sind aufzubewahren. Auf Maschineneinsatzrechnungen ist auch die Feldstücksnummer und die bearbeitete Fläche anzuführen. Bei LRS und NSG ist das Durchführungsjahr wieder das erste Jahr der fünfjährigen Frist.