Düngerverträge
Ist es bei tierhaltenden Betrieben notwendig, dass Wirtschaftsdünger an andere Betriebe abgegeben wird, um die Voraussetzungen bezüglich des Stickstoffanfalles zu erfüllen, dann ist dies über dementsprechende Verträge nachzuweisen. Zu beachten ist, dass die Voraussetzung sowohl in der Ausgangssituation als auch im Zieljahr eingehalten werden muss.