Einführung einer Bewegungsdatenbank für Equiden (Pferde, Esel, Kreuzungen) aufgrund der „Pferdepassverordnung neu“
- Alle Equidenhalter müssen Zugänge und Abgänge (wenn das Tier länger als 30 Tage am Betrieb steht bzw. diesen verlässt) und Verendungen an das Veterinärinformationssystem (VIS) melden. Die Frist beträgt sieben Tage ab dem zu meldenden Ereignis.
- Ausnahmen von der Meldepflicht (keine Zu/Abgangsmeldung erforderlich) gibt es für Wettbewer-be, Tierschauen und Haltung von weiblichen Zuchtequiden (bis zu max. 90 Tagen). Männliche Zuchtequiden sind während der Zuchtsaison ausgenommen.
- Verantwortlich für die Meldungen sind die Equidenhalter, nicht die Eigentümer! Es können daher Privatpersonen, landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Betriebe betroffen sein!
- Die pferdehaltenden Betriebe benötigen entweder eine LFBIS-Nummer oder VIS-Betriebsnummer. Das Formular für die neue VIS-Betriebsnummer ist unter https://vis.statistik.at/vis/formulare/vis-registrierung/vis-registrierung-fuer-tierhalter zu finden.
- Bereits registrierte Equidenhalter/Betriebe mit LFBIS können ab sofort VIS-Zugriffsdaten anfor-dern: https://vis.statistik.at/vis/formulare/vis-web-zugriffsdaten Diese werden per Post übermittelt.
- Bereits bestehende VIS-Zugangsdaten (wenn bereits für Meldungen in anderen Sparten – Schweine, Schafe, Ziegen, Bio-Ausnahmeregelungen, Bienen, etc. – vorhanden) können verwendet werden. Dann ist im VIS nur mehr die Anmeldung der Pferdehaltung bzw. Meldung der Equiden not-wendig.
- Drei Arten von Equidenmeldungen sind möglich: Zugang, Abgang, Tod
- Fohlengeburten sind nicht im VIS, sondern nach wie vor an den Zuchtverband zu melden.
- Die Equidenmeldungen selbst sind ausschliesslich online unter folgender Adresse möglich: https://vis.statistik.at/vis/vis-web/wie-rufe-ich-das-vis-auf
- Die Identifizierung des Pferdes erfolgt dabei über die UELN (Lebensnummer, im Pferdepass er-sichtlich). Diese sollte im VIS bereits vorhanden sein, da dieses auf die zentrale Equidendatenbank zugreift. Ist die UELN noch nicht registriert, bitte Kontakt mit einer pferdepassaustellenden Stelle (z.B. Zuchtverband, Sportverband, etc.) aufnehmen.
- Ab 1. Jänner 2023 wird die Einhaltung der Registrierungs- und Meldungsvorgaben von der Veterinärbehörde kontrolliert. Die Anmeldung der Pferdehaltung bei der BH ist zukünftig nicht mehr notwendig (wird durch die VIS - Meldungen ersetzt).
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
- VIS Hotline (Mo bis Fr von 9 bis 12 Uhr) 01/71128 - 8100 bzw. vis@statistik.gv.at.
- Der Internetseite https://vis.statistik.at/vis/equiden/allgemeines. Dort sind auch die FAQs und ein Handbuch verfügbar.
- Eine übersichtliche Zusammenfassung ist auf der Internetseite der LK NÖ unter https://noe.lko.at/bewegungsdatenbank-f%C3%BCr-pferde+2400+3642245 zu finden