EU-Kommission für Anhebung der Höchstgrenze von De-minimis-Beihilfen
Die Höchstgrenze für sogenannte De-minimis-Beihilfen bzw. Kleinst-Beihilfen soll erhöht werden, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. De-minimis-Beihilfen sind staatlich finanzierte Unterstützungen, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht weiter durch die EU-Wettbewerbshüter genehmigt werden müssen.
Derzeit liegt die Höchstgrenze dieser Staatsgelder zwischen 20.000 und 25.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Künftig soll sie laut Vorschlag der Kommission auf 37.000 Euro angehoben werden, berichtet agrarzeitung.de
Wenn der Staat ein Unternehmen oder Bauern etwa mit Geld oder Steuervorteilen unterstützen will, gelten in der EU eigentlich sehr strenge Regeln. Damit soll sichergestellt werden, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen in den unterschiedlichen EU-Staaten bestehen.
Mit der Erhöhung der Beihilfen soll die hohe Inflation der Vergangenheit ausgeglichen werden. Die EU-Kommission bittet nun unter anderem Landwirte, Parteien und Verbände darum, bis zum 21. Juli um deren Meinung zu dem Vorschlag einzureichen. Die Kommission will dann unter Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare die Regeln “so bald wie möglich“ anpassen.
Derzeit liegt die Höchstgrenze dieser Staatsgelder zwischen 20.000 und 25.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Künftig soll sie laut Vorschlag der Kommission auf 37.000 Euro angehoben werden, berichtet agrarzeitung.de
Wenn der Staat ein Unternehmen oder Bauern etwa mit Geld oder Steuervorteilen unterstützen will, gelten in der EU eigentlich sehr strenge Regeln. Damit soll sichergestellt werden, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen in den unterschiedlichen EU-Staaten bestehen.
Mit der Erhöhung der Beihilfen soll die hohe Inflation der Vergangenheit ausgeglichen werden. Die EU-Kommission bittet nun unter anderem Landwirte, Parteien und Verbände darum, bis zum 21. Juli um deren Meinung zu dem Vorschlag einzureichen. Die Kommission will dann unter Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare die Regeln “so bald wie möglich“ anpassen.