Neue Baumhaftung gegen Kahlschlaggefahr
Seit Mai gelten in Österreich neue Haftungsregeln für Bäume. So soll das unnötige Zurückschneiden und Fällen von Bäumen in Städten und Gemeinden verhindert werden - überstrenge Regeln führten bisher dazu, dass Bäume oftmals frühzeitig und ohne guten Grund zurückgeschnitten oder sogar gefällt wurden.
Wer nun durch einen fallenden Ast verletzt wird, muss künftig beweisen, dass der für den Baum Verantwortliche seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Bisher galt eine Beweislastumkehr: Der Besitzer musste beweisen, alles richtig gemacht zu haben.
Die Baumhaftung gilt explizit nicht für Waldbäume, diese sind im Forstgesetz geregelt: Dieses sieht vor, dass Eigentümer grundsätzlich nicht für die allgemeinen Gefahren des Waldes haften, sondern nur für Baumgefahren auf Forststraßen und anderen öffentlichen Wegen - und auch das nur bei grober Fahrlässigkeit.
Wer nun durch einen fallenden Ast verletzt wird, muss künftig beweisen, dass der für den Baum Verantwortliche seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Bisher galt eine Beweislastumkehr: Der Besitzer musste beweisen, alles richtig gemacht zu haben.
Die Baumhaftung gilt explizit nicht für Waldbäume, diese sind im Forstgesetz geregelt: Dieses sieht vor, dass Eigentümer grundsätzlich nicht für die allgemeinen Gefahren des Waldes haften, sondern nur für Baumgefahren auf Forststraßen und anderen öffentlichen Wegen - und auch das nur bei grober Fahrlässigkeit.