Gib Abdrift keine Chance!
Laut gesetzlichen Vorgaben dürfen bei der Pflanzenschutzarbeit keine negativen Auswirkungen auf Nachbargrundstücke eintreten (oö. Bodenschutzgesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Bei der Pflanzenschutzarbeit sind deshalb alle Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, damit Abdrift vermieden wird, damit es zu keinen Anzeigen kommen kann.
Abdrift vermeiden, aber wie?
- Wind unbedingt beachten! Nach guter fachlicher Praxis dürfen bei der Verwendung von bester Technik (z.B. abdriftmindernde Düsen) Pflanzenschutzarbeiten bis maximal 5 m/s Wind (das sind ca. 18 km/h) durchgeführt werden. Ohne diese Technik sind 3 m/s die Grenze
Aber Achtung - höchste Vorsicht ist geboten! Windmesser verwenden! - Abdriftmindernde Düsen und Randdüsen verwenden
- Maximal 50 cm Abstand der Düsen zur Zielfläche
- Richtige Fahrgeschwindigkeit: 6 - 8 km/h nicht überschreiten, sonst gelangen vor allem die kleineren Tropfen nicht mehr zur Zielfläche, sondern verwirbeln sich hinter der Spritze
- Verlegung der Pflanzenschutzarbeit in die Morgen- bzw. Abendstunden
(Achtung der Tau - lässt die Tröpfchen abrinnen) - Anlage von Brache- bzw. Biodiversitätsflächen (GLÖZ 8, UBB) an "neuralgischen" Stellen, wie zum Beispiel neben Siedlungen, Hausgärten, Spielplätzen, Schulen und natürlich bei Oberflächengewässern (siehe GLÖZ 4)