GLÖZ 6: Bodenbedeckung über den Winter gilt unverändert
Feldgemüse-Flächen sind weiterhin vom GLÖZ-Standard ausgenommen. Aufgrund von Ausnahmekulturen, wie beispielsweise Ölkürbis oder Kartoffeln, kann die Mindestbodenbedeckung auf 55% reduziert werden. Nähere Details und Hilfe bei der Berechnung der notwendigen Bodenbedeckung gibt der Bodenbedeckungsrechner.