Hinweis Auszug Sonderrichtlinie
Der vorliegende Auszug dient lediglich der überblicksartigen Information.
Vor einer Antragstellung wird jedenfalls die entsprechende Detailberatung bei der zuständigen Bezirksbauernkammer empfohlen.
Informationen über alle Details, Rechte und Pflichten erhält man in der vollständigen Sonderrichtlinie sowie den relevanten Beilagen. Diese stehen im Internet unter https://www.bmlrt.gv.at/land/eu-agrarpolitik-foerderungen/laendl_entwicklung/foerderinfo/sonderrichtlinien_auswahlkriterien.html zum Download bereit.
Vor einer Antragstellung wird jedenfalls die entsprechende Detailberatung bei der zuständigen Bezirksbauernkammer empfohlen.
Informationen über alle Details, Rechte und Pflichten erhält man in der vollständigen Sonderrichtlinie sowie den relevanten Beilagen. Diese stehen im Internet unter https://www.bmlrt.gv.at/land/eu-agrarpolitik-foerderungen/laendl_entwicklung/foerderinfo/sonderrichtlinien_auswahlkriterien.html zum Download bereit.