Investförderung - Ende der Antragstellung der Förderperiode 14-22
Die Verlängerungsjahre der Periode 14-22 gehen nun zu Ende und daher endet die Antragstellung der Investitionsförderung der Periode 14-22 mit 30. November 2022.
Bis dato wurden zirka 19.000 Anträge entgegengenommen, 13.700 Anträge mit einem Zuschussvolumen von 275 Mio. € genehmigt und 10.400 ausgezahlte Anträge erhielten bisher beinahe 177 Mio. €. Zirka 3.500 Anträge wurden storniert oder konnten aufgrund nicht eingehaltener Fördervoraussetzungen nicht gefördert werden.
Bis 30. November 2022 können noch Anträge eingebracht werden und die Nachreichung der Unterlagen kann auch im Jahr 2023 erfolgen. In diesem Zusammenhang sind Fristen zur Vervollständigung der Anträge unbedingt zu beachten, da bei zweimaliger Fristversäumnis eine Förderung nicht mehr möglich ist.
Der nächste Auswahlstichtag ist der 31. Jänner 2023 und es werden gegen Ende des Jahres weitere Stichtage veröffentlicht.
Bis dato wurden zirka 19.000 Anträge entgegengenommen, 13.700 Anträge mit einem Zuschussvolumen von 275 Mio. € genehmigt und 10.400 ausgezahlte Anträge erhielten bisher beinahe 177 Mio. €. Zirka 3.500 Anträge wurden storniert oder konnten aufgrund nicht eingehaltener Fördervoraussetzungen nicht gefördert werden.
Bis 30. November 2022 können noch Anträge eingebracht werden und die Nachreichung der Unterlagen kann auch im Jahr 2023 erfolgen. In diesem Zusammenhang sind Fristen zur Vervollständigung der Anträge unbedingt zu beachten, da bei zweimaliger Fristversäumnis eine Förderung nicht mehr möglich ist.
Der nächste Auswahlstichtag ist der 31. Jänner 2023 und es werden gegen Ende des Jahres weitere Stichtage veröffentlicht.
Das sind die wichtigsten voraussichtlichen Neuerungen bei ausgewählten Fördergegenständen der landwirtschaftlichen Investitionsförderung ab 2023:
- Biomasseheizungen sind nicht mehr Teil dieser Fördermaßnahme sondern bei den jeweiligen Förderschienen für Private oder Betriebe zu beantragen
- Lenkeinrichtungen werden im Rahmen der Digitalisierung in der Außenwirtschaft mit 20 % gefördert
- Mit fossiler Energie betriebene Bewässerungsaggregate sind nicht förderbar
- Im Weinbau und in der Bienenhaltung sind in der Ländlichen Entwicklung ausschließlich bauliche Maßnahmen förderbar
- Investitionen in die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung sind zukünftig in der Diversifizierung förderbar
Die zuständigen Betriebswirtschaftsberater der Bezirksbauernkammer stehen für Beratungen und einzelbetriebliche Hilfestellungen im Zusammenhang mit den Förderanträgen zur Verfügung.