Investitionsförderung Auswahlkriterien und Stichtagstermine
Im folgenden Beitrag erfahren Sie wie das Auswahlverfahren im Bereich der Investitionsförderung abläuft und den Zeitpunkt der nächsten Stichtage.
Ablauf
Alle bis zu einem fixen Stichtag vollständig eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Fördervoraussetzungen beurteilt und nach den vorgegebenen Kriterien bewertet.
Sobald alle bis zum Stichtag vollständig eingelangten Anträge auch auf die Einhaltung der Mindestpunkte überprüft sind, wird die Auswahl auf Basis des vorhandenen Budgets für den Auswahlblock durchgeführt.
Vorhaben, welche die Mindestpunkte (5) und sonstige Fördervoraussetzungen erreichen, jedoch aus budgetären Gründen nicht berücksichtigt werden können, kommen automatisch ins nächste Auswahlverfahren. Können diese Vorhaben dort wiederum nicht bewilligt werden, sind sie nicht förderbar. Falls mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde, kann ein eventuell nachgebessertes Projekt wieder eingereicht werden und man hat nochmals die Chance auf die Förderung.
Sobald alle bis zum Stichtag vollständig eingelangten Anträge auch auf die Einhaltung der Mindestpunkte überprüft sind, wird die Auswahl auf Basis des vorhandenen Budgets für den Auswahlblock durchgeführt.
Vorhaben, welche die Mindestpunkte (5) und sonstige Fördervoraussetzungen erreichen, jedoch aus budgetären Gründen nicht berücksichtigt werden können, kommen automatisch ins nächste Auswahlverfahren. Können diese Vorhaben dort wiederum nicht bewilligt werden, sind sie nicht förderbar. Falls mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde, kann ein eventuell nachgebessertes Projekt wieder eingereicht werden und man hat nochmals die Chance auf die Förderung.
Die nächsten Stichtage für die Einreichung der vollständigen Anträge
Der nächste Stichtag ist der 30. April 2023.
Auswahlkriterien
Die Kriterien Qualifikation, betriebswirtschaftliche Betrachtung, Mitgliedschaft bei einem Qualitätsprogramm oder definierten Verbänden und Wirtschaftsweise gelten für alle Fördergegenstände und sind somit betriebs- oder bewirtschafterbezogen. Alle anderen Kriterien werden abhängig vom Fördergegenstand bewertet.
Die für eine Förderbarkeit erforderlichen Punkte ergeben sich aufgrund der budgetären Dotierung des Auswahlblocks und der tatsächlichen Punkte aller bis zum Stichtag eingelangten vollständigen Anträge.
Die für eine Förderbarkeit erforderlichen Punkte ergeben sich aufgrund der budgetären Dotierung des Auswahlblocks und der tatsächlichen Punkte aller bis zum Stichtag eingelangten vollständigen Anträge.