Jetzt den Waldfonds für Pflegemaßnahmen nutzen
Die Hintergründe
Die Fördermöglichkeiten des Waldfonds, welche mit 01. Februar 2021 in Kraft getreten sind, bieten für viele Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer eine Unterstützung hinsichtlich der notwendigen Pflegeeingriffe und Aufforstungen. Es wurden bereits viele Anträge gestellt und die geförderten Maßnahmen zum Teil auch schon durchgeführt und abgerechnet. Dadurch ist bereits viel Positives im Wald passiert.
Aufforstung, Forstschutz und Pflege werden gefördert
Die ersten sechs Maßnahmen des Waldfonds sind für Waldbesitzer ausschlaggebend. Neben Aufforstungen und Forstschutzförderungen nehmen Waldbesitzer vor allem Pflegeförderungen hinsichtlich Dickungspflege und Erstdurchforstungen stark an. Diese Pflegeeingriffe sind kosten- und zeitaufwendig, erweisen sich langfristig aber als gewinnbringende Investition.
Dickungspflege bis zehn Meter Mittelhöhe
Bei der Läuterung oder Dickungspflege reduziert man eine Stammzahl und entnimmt Protzen. Durch die Entnahme von schwächeren Bäumen können die erfolgversprechendsten Individuen ihre Kronen und Wurzeln besser ausbilden, und es kann sich ein vitaler und stabiler Bestand entwickeln.
Erstdurchforstung bis 20 Meter Mittelhöhe
In der Erstdurchforstung wählt man die Zukunftsstämme aus und entnimmt deren Bedränger. So können sich die Kronen der Zukunftsbäume weiterentwickeln. Das gewährleistet einen höheren Massenzuwachs. Des Weiteren fördert man gezielt Mischbaumarten und baut somit stabile und vitale Bestände auf.
Aufgrund einer zeitgerecht durchgeführten Dickungspflege verteilen sich die Sortimente bereits bei der Erstdurchforstung besser.
Antragsberechtigt sind
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land-und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Agrargemeinschaften und Waldbesitzervereinigungen
- Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Körperschaften öffentlichen Rechts
Beispiel Förderantrag Herr Mustermann
Herr Mustermann beantragt 0,67 Hektar Dickungspflege und 0,12 Hektar Erstdurchforstung ohne Seil. Der Forstberater hat die Flächen vorab besichtigt und die Beratungsunterlagen Herrn Mustermann per E-Mail zugeschickt. Aus den gefertigten Unterlagen geht hervor, dass die Flächen mit 80 Prozent der Standardkosten gefördert werden. Bevor er mit den Maßnahmen beginnt, stellt er den Online-Antrag. Herr Mustermann hat die Maßnahmen durchgeführt. Nun stellt er mit den Leistungsnachweisen (Eigenleistungsaufzeichnung oder Rechnung) den Zahlungsantrag. Dieser ist spätestens drei Monate nach Ablauf des Durchführungszeitraumes dem Land NÖ zu übermitteln.
Beispiel Waldfonds-Förderantrag
Maßnahme | Fläche | Förderung |
Dickungspflege | 0,67 Hektar | 884,40 € |
Erstdurchforstung ohne Seil | 0,12 Hektar | 158,80 € |
Fördersumme | 0,79 Hektar | 1.043,20 € |
So kann ich die Fördermöglichkeiten des Waldfonds nutzen
Folgende Fördervoraussetzungen sind für die Dickungspflege bis zehn Meter Mittelhöhe und Erstdurchforstung bis 20 Meter Mittelhöhe mit oder ohne Seilkran festgelegt:
- Forstschutzvorkehrungen werden getroffen, zum Beispiel halbmeterweises Ablängen
- Mischbaumarten werden gefördert
- pflegliche Nutzung und Vermeidung von Ernteschäden
- wirksame Eingriffsstärke
- die Grünbiomasse verbleibt im Wald
- es werden keine Harvesterdurchforstungen gefördert mit Ausnahme eines negativen Deckungsbeitrages
- die einzelnen Teilflächen müssen mindestens 0,1 Hektar messen
Was wird gefördert?
Von den Standardkosten werden 60 oder 80 Prozent gefördert, abhängig von der WEP-Kennzahl, die im NÖ-Atlas abzulesen ist. Die WEP-Kennzahl ist eine Kennzahl des Waldentwicklungsplanes. Nachdem man den Online-Antrag gestellt hat, kann man mit den Maßnahmen im Wald beginnen. Bereits durchgeführte oder begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden. Der Durchführungszeitraum beträgt 18 Monate. Die Maßnahme muss spätestens am 31. Juli 2028 abgeschlossen sein.
Waldfonds-Förderungsdetails
Förderung | Standardkosten | Mindestfläche je Antrag | Förderung 60 % | Förderung 80 % |
Dickungspflege | 1.650 €/ha | 0,31 Hektar | 990 €/ha | 1.320 €/ha |
Erstdurchforstung ohne Seilkran | 1.650 €/ha | 0,31 Hektar | 990 €/ha | 1.320 €/ha |
Erstdurchforstung mit Seilkran | 3.250 €/ha | 0,16 Hektar | 1.950 €/ha | 2.600 €/ha |
In zehn Schritten zur Waldfondsförderung
1. Förderwerber holt Informationen zum Waldfonds ein
2. Förderwerber kontaktiert Forstsekretär der BBK oder Bezirksförster für verpflichtende Beratung
3. gemeinsame Besichtigung der Fläche und der Datenerhebungen
4. Übermittlung der Förderunterlagen an den Förderwerber
5. Förderwerber stellt mit Unterstützung des Forstberaters selbstständig den Online-Antrag
6. Bewilligung der Fördermaßnahmen durch die Landesforstdirektion
7. Förderwerber führt Maßnahmen durch
8. Förderwerber stellt den Zahlungsantrag
9. Kontrolle des Zahlungsantrages und Auszahlung der Fördergelder
10. Förderwerber bewahrt die Unterlagen auf; die Landesforstdirektion kontrolliert Durchführung
2. Förderwerber kontaktiert Forstsekretär der BBK oder Bezirksförster für verpflichtende Beratung
3. gemeinsame Besichtigung der Fläche und der Datenerhebungen
4. Übermittlung der Förderunterlagen an den Förderwerber
5. Förderwerber stellt mit Unterstützung des Forstberaters selbstständig den Online-Antrag
6. Bewilligung der Fördermaßnahmen durch die Landesforstdirektion
7. Förderwerber führt Maßnahmen durch
8. Förderwerber stellt den Zahlungsantrag
9. Kontrolle des Zahlungsantrages und Auszahlung der Fördergelder
10. Förderwerber bewahrt die Unterlagen auf; die Landesforstdirektion kontrolliert Durchführung