Korrekturen zum Mehrfachantrag 2024
Nach dem Einreichen sind Änderungen mittels Korrektur im eAMA zu melden. Folgendes ist zu beachten:
- Korrekturen können anerkannt werden, solange noch keine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder auf einen Verstoß hingewiesen wurde.
- Änderungen der Schlagnutzungsart können bis 15 Kalendertag vor Auszahlung, also praktisch das ganz Jahr, prämienfähig anerkannt werden.
- Neu vergebene Codes werden nach dem 15. April nicht mehr prämienfähig berücksichtigt. Einzige Ausnahme ist der BHG-Code. Dieser kann, so wie die Änderung der Schlagnutzungsart, bis 15 Kalendertage vor der Auzahlung prämienfähig vergeben werden.
- Änderungen bei Zwischenfruchtbegrünungen können bis 31. August 2024 auf die Varianten 1,2 oder 3 vorgenommen werden. Bis spätestens 30. September 2024 sind Änderungen auf die Varianten 4,5,6 oder 7 möglich. Ebenso können zu diesen Fristen Variantenflächen ausgeweitet oder neue Varianten beantragt werden.
- Dieselben Fristen gelten auch für Zwischenfruchtbegrünungen, die aufgrund der GLÖZ 8-Ausnahme 2024 beantragt werden.
- Bis zum 30. November 2024 können die mit Schleppschuh, Schleppschlauch oder Gülleinjektion bodennah ausgebrachten Güllemengen korrigiert werden, ebenso die Menge an separierter Gülle. Beantragt werden kann die beodennah ausgebrachte oder separierte Güllemenge immer nur für das jeweilige Kalenderjahr.
- Änderungen von DIV-Codierungen am Grünland auf der beantragten DIV-Fläche: Nach dem 15. April kann der Grünland-DIV-Code auf der beantragten Flächer unter bestimmten Voraussetzungen auf einen anderen geändert werden. Und zwar dann, wenn alle Auflagen des neuen Codes prüfbar sind. Somit sind nur folgende Wechsel nach dem 15. April zulässig:
- von DIVSZ auf DIVNFZ oder DIVAGF bis spätestens 15. Juni
- von DIVNFZ auf DIVAGF bis spätestens 15. August
- Codierung Einsatz von Pflanzenschutzmittel: Bei der Maßnahme "BIO" und "Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel" (da nur bei PSM-Einsatz bei Grünland und Feldfutter) war in der Feldstücksliste der Einsatz von Pflanzenschutzmittel mittels Codierung schlagbezogen bekanntzugeben. Kommt es im Laufe des Jahres zu Änderungen gegenüber der Angabe im MFA, dann ist eine Korrektur (Code löschen bzw. neu vergeben) erforderlich.
- Saatgutnachweis Hanf: Sämtliche Unterlagen und Nachweise (Etiketten, Rechnunge) und Mengenangaben zur Behebung von Plausifehlern können bis spätestens 30. Juni nachgereicht werden.