Korrekturen zum Mehrfachantrag 2024
Nach dem Einreichen sind Änderungen mittels Korrektur im eAMA zu melden. Folgendes ist zu beachten:
- Korrekturen können anerkannt werden, solange noch keine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder auf einen Verstoß hingewiesen wurde.
- Änderungen der Schlagnutzungsart können bis 15 Kalendertag vor Auszahlung, also praktisch das ganz Jahr, prämienfähig anerkannt werden.
- Neu vergebene Codes werden nach dem 15. April nicht mehr prämienfähig berücksichtigt. Einzige Ausnahme ist der BHG-Code. Dieser kann, so wie die Änderung der Schlagnutzungsart, bis 15 Kalendertage vor der Auzahlung prämienfähig vergeben werden.
- Änderungen bei Zwischenfruchtbegrünungen können bis 31. August 2024 auf die Varianten 1,2 oder 3 vorgenommen werden. Bis spätestens 30. September 2024 sind Änderungen auf die Varianten 4,5,6 oder 7 möglich. Ebenso können zu diesen Fristen Variantenflächen ausgeweitet oder neue Varianten beantragt werden.
- Dieselben Fristen gelten auch für Zwischenfruchtbegrünungen, die aufgrund der GLÖZ 8-Ausnahme 2024 beantragt werden.
- Bis zum 30. November 2024 können die mit Schleppschuh, Schleppschlauch oder Gülleinjektion bodennah ausgebrachten Güllemengen korrigiert werden, ebenso die Menge an separierter Gülle. Beantragt werden kann die beodennah ausgebrachte oder separierte Güllemenge immer nur für das jeweilige Kalenderjahr.