Korrekturmöglichkeiten/-notwendigkeiten MFA 2023
Bei zeitgerechter Einreichung des Mehrfachantrages 2023 können Änderungen der Schlagnutzungsart bis spätestens 15. Juli 2023 ohne Prämieneinbußen vorgenommen werden, sofern noch nicht im Rahmen einer Verwaltungskontrolle oder einer Vor-Ort-Kontrolle ein Verstoß festgestellt wurde beziehungsweise eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde.
Für die korrekte Beantragung von Zwischenfrüchten gilt für die Varianten 1 bis 3 der 31. August und für die Varianten 4 bis 7 der 30. September als Beantragungsfrist. Bis zu diesen Fristen können Begrünungen prämienfähig ausgeweitet, Varianten geändert und nicht oder zu spät angelegte Begrünungen abgemeldet werden.
Die Beantragung und Ausweitung der bodennah ausgebrachten Güllemenge und separierter Rindergülle-menge ist bis 30. November möglich. Die AMA-Foto-App unterstützt als neue technische Entwicklung bei Auffälligkeiten beim Flächen-Monitoring-System und bei notwendigen Korrekturen.