Maul- und Klauenseuche (MKS) in der Slowakei und Ungarn - Risikominimierende Maßnahmen in Österreich
Seit 21. Mai 2025 gelten folgende risikominimierende Maßnahmen in Österreich:
- Verpflichtende Risikoabschätzungen in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten. Ein Besuchsprotokoll über betriebsfremde Personen ist nur mehr in Sperrzonen erforderlich - derzeit gibt es in Österreich keine Sperrzone. Weitere Informationen finden Sie hier: (Risikoabschätzungs-Checkliste, Besuchsprotokoll, Warnschild usw. zum Download | Landwirtschaftskammer Niederösterreich).
- Transportunternehmen müssen entsprechende Hygienestandards einhalten.
- Wirtschaftstreibende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu betriebsfremden Tieren haben oder fremde Stallungen betreten, müssen eine Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten vornehmen.
- Auf Messen, Märkten, Tierschauen von Tieren gelisteter Arten sind strenge Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen einzuhalten. Im Rahmen von Biosicherheitskonzepten sind geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der MKS vorzusehen.
Die Einfuhr von folgenden Tieren und Produkten aus der Sperrzone in Ungarn ist noch bis 05. Juni 2025 verboten, wenn diese vor der Verbringung seit dem 1. März 2025 in den lt. Kundmachung 2025/17 genannten Gebieten*) stammen:
- lebende, empfängliche Tiere
- frisches Fleisch von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
- Rohmilch und Kolostrum von empfänglichen Tieren
- Nebenprodukte der Schlachtung von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
- tierische Nebenprodukte (insbesondere Gülle und Mist) von empfänglichen Tieren
- Jagdtrophäen
- Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
- erlegtes Wild empfänglicher Arten
- Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs sowie Stroh nach Österreich ist verboten, soweit diese Produkte von Pflanzen stammen, die seit dem 1. März 2025 in den (im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/1097) genannten Gebieten*) geerntet wurden.
*) Einfuhrverbot von Tieren und Produkten aus folgenden Gebieten
Das Einfuhrverbot von Tieren und Produkten aus der Sperrzone in Ungarn betrifft folgende
Gebiete:
- County of Győr-Moson-Sopron, and in the County of Komárom-Esztergom the Districts of Komárom, Tata and Esztergom
- Administrative Einheiten von Pápoc, Kenyeri, Csönge, Szergény, Kemenesmagase, Vönöck, Csánig, Nick, Répcelak und Kemenessömjén in Vas county und der
- Distrikt Pápa in Veszprém county
Biosicherheitsvorschriften für Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen
Mit einer aktualisierten Kundmachung (2025/19) vom 31. Mai 2025, die sich an Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen richtet, werden präzise Biosicherheitsvorgaben für die Einfuhr von Klauentieren aus nachweislich MKS-freien Gebieten außerhalb der Schutz- und Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei festgelegt.
- Tiere dürfen ausschließlich direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich verbracht werden.
- Die Tiere müssen klinisch gesund sein.
- Bei Einbringung in Haltungsbetriebe ist eine 7-tägige Quarantäne in vollständiger Isolation vorgeschrieben.
- Bei Anlieferung an Schlachthöfe gelten strenge Vorgaben:
- kein Kontakt zu anderen Tieren,
- Quarantänestall oder vollständige Abwesenheit anderer Tiere erforderlich,
- klinische Untersuchung durch amtliche Tierärzt:innen vor Ort,
- getrennte Schlachtung,
- verpflichtende Reinigung und Desinfektion im Anschluss.
- Transportunternehmen müssen die Transportmittel nach Gebrauch reinigen, desinfizieren und anschließend ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückkehren.
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Webinar: Aktuelle Infos zur Maul- und Klauenseuche zum Nachhören
Referenten:
- Mag. Florian Fellinger, Leitung Gruppe III/B, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Mag. Johannes Graf, MSc, Abt. Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle der NÖ Landesregierung, Amtstierarzt
Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung in den Betrieb
- Hygieneschleuse mit Waschmöglichkeiten (Seife, Desinfektionsmittel)
- Zutritt betriebsfremder Personen unterbinden bzw. nur mit betriebseigener Kleidung oder Schutzkleidung (Overall, Stiefel, Handschuhe, Haube)
- Strenge Quarantänemaßnahmen für Zukaufstiere (mind. vier bis sechs Wochen) inkl. strenger Trennung der verwendeten Kleidung, Stiefel, Gegenstände für Quarantänetiere und den regulären Tierbestand
- Einkauf von Tieren nur aus bekannten Beständen mit gesichertem Gesundheitsstatus
- Aufruf zur Wachsamkeit
- Von der Einfuhr von Feldfutter und Einstreumaterial wird dringend abgeraten!
- Die Einfuhr von Mist oder Gülle aus der Slowakei und Ungarn ist ohne Genehmigung der Behörde verboten!
Infoblätter und wichtige Downloads
Kontakt
Downloads zum Thema
- Merkblatt Biosicherheit Maul- und Klauenseuche PDF 293,04 kB
- Biosicherheit Schafe Ziegen PDF 1,98 MB
- Biosicherheit Schwein PDF 4,13 MB
- Biosicherheit-Rind PDF 3,87 MB
- Desinfektionsmittel gegen das MKS-Virus PDF 123,47 kB
- Anhang Durchführungsbeschluss (EU) 2025/696 der Kommission PDF 506,17 kB
- Maul- und Klauenseuche kurz & knapp erklärt PDF 330,30 kB
- MKS Fahrzeuge als Risiko PDF 2,60 MB
- Seuchenteppich Anleitung PDF 1,76 MB
- Die Landwirtschaft: Worauf Tierhalter in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche achten sollten PDF 266,00 kB