Mitgliedskarte des Tiergesundheitsdienstes
Vielleicht haben Sie als Mitglied des Niederösterreichischen Tiergesundheitsdienstes bereits Ihre persönliche Mitgliedskarte des NÖ TGD mit der Post erhalten? Dann haben Sie mit dieser Karte ab sofort Ihr persönliches, fälschungssicheres Mittel zur digitalen Signatur von Betriebserhebungen und anderen Dokumenten im Rahmen Ihrer TGD-Mitgliedschaft.
Eine digitale Signatur ist der händischen Unterschrift gleichwertig und kann zum Unterschreiben von digitalen Schriftstücken verwendet werden, denn mit der fortschreitenden Digitalisierung in der Landwirtschaft und in der Tierärzteschaft wird es notwendig, Möglichkeiten einer völlig digitalen Dokumentation, also ohne Papier, einzuführen. Bei digital signierten Dokumenten kann die Papierdokumentation sowohl am Betrieb als auch beim Tierarzt und der Tierärztin entfallen.
Die Mitgliedskarte ist personenbezogen, nicht übertragbar und nur bei aufrechter Mitgliedschaft im NÖ TGD gültig. Die genaue Anleitung zur Verwendung der Mitgliedskarte für die digitale Signatur finden Sie im Anschreiben des NÖ TGD, mit welchem die Karte zugesendet wird.
Eine digitale Signatur ist der händischen Unterschrift gleichwertig und kann zum Unterschreiben von digitalen Schriftstücken verwendet werden, denn mit der fortschreitenden Digitalisierung in der Landwirtschaft und in der Tierärzteschaft wird es notwendig, Möglichkeiten einer völlig digitalen Dokumentation, also ohne Papier, einzuführen. Bei digital signierten Dokumenten kann die Papierdokumentation sowohl am Betrieb als auch beim Tierarzt und der Tierärztin entfallen.
Die Mitgliedskarte ist personenbezogen, nicht übertragbar und nur bei aufrechter Mitgliedschaft im NÖ TGD gültig. Die genaue Anleitung zur Verwendung der Mitgliedskarte für die digitale Signatur finden Sie im Anschreiben des NÖ TGD, mit welchem die Karte zugesendet wird.