Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Presse
  • Broschüren & Infomaterial
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Niederösterreich logo
LK Niederösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
    • LK-Wissen
      • LK-Wissen
      • Tierhaltung
      • Forstrecht
      • Direktvermarktung
      • Urlaub am Bauernhof
      • Buschenschank
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Niederösterreich
    • Niederösterreich
    • Sicherheit bei Aufzeichnungen
    • LK Wahl 2025
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Arbeitsprogramm 2025 - 2030
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Über die LK Niederösterreich
      • Gremien der Landwirtschaftskammer
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Vereine und Verbände
      • Anfahrtsplan
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Niederösterreich
      • Offene Stellen
    • Agrarkommunikation
      • Agrarkommunikation
      • Gesellschaftsdialog
      • Presse
      • Mediensplitter
      • Die Landwirtschaft
      • Daten & Zahlen zur Land- und Forstwirtschaft
    • Broschüren und Infomaterial
      • Broschüren und Infomaterial
      • Serviceinformationen
    • Forschung für Feld und Hof
      • Forschung für Feld und Hof
      • Projekt Knoblauchanbau
      • Projekt Rübenanbau
      • Projekt Braugerstenanbau
      • Projekt Innovation Farm
      • Projekt Geo-Informations-Systeme
      • Projekt Boost für den Bioanbau
      • Projekt SoilSaveWeeding
      • Projekt Biodiverse Anbauverfahren
      • Projekt Kiras
      • Projekt Vermarktung der Zukunft
    • Fotogalerie
    • Wetter
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Amstetten und Waidhofen/Ybbs
      • Baden, Bruck/Leitha – Schwechat und Mödling
      • Gmünd und Zwettl
      • Gänserndorf und Mistelbach
      • Hollabrunn und Korneuburg
      • Horn und Waidhofen/Thaya
      • Krems und Tullnerfeld
      • Lilienfeld und St. Pölten
      • Melk und Scheibbs
      • Neunkirchen und Wr. Neustadt
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Eier & Geflügel
    • Milch
    • Schafe | Lämmer | Ziegen
    • Wild
    • Getreide & Futtermittel
    • Erdäpfel
    • Gemüse | Obst | Wein
    • Holz
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe(current)2
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Sozial- und Arbeitsrecht
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
    • LK-Wissen
      • LK-Wissen
      • Tierhaltung
      • Forstrecht
      • Direktvermarktung
      • Urlaub am Bauernhof
      • Buschenschank
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Die Landwirtschaft
  1. LK Niederösterreich
  2. Recht & Steuer
  3. Landwirtschaft und Gewerbe
  4. Land- und forstwirtschaftliche Nebengewerbe

Nebengewerbe - Sozialversicherung

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
24.01.2024 | von Rechtsabteilung, LK OÖ

Die Ausübung des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes führt in der Regel zu einer zusätzlichen Beitragspflicht nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz.

Sozialversicherung.jpg © Fotolia
© Fotolia

Beitragspflicht

Voraussetzungen für die Beitragspflicht nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG:
  • die Nebentätigkeit muss dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb untergeordnet sein
  • die Tätigkeit wird im Auftrag des Betriebsführers durchgeführt
  • die Erträge fließen dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Betriebseinkommen zu
  • die Nebentätigkeit erfolgt auf Grund eines Werkvertrages; sie kann nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses zum Auftraggeber oder einer Gewerbeberechtigung ausgeübt werden

Direktvermarktung, Mostbuschenschank und Almausschank

Für diese Nebentätigkeiten gibt es pro Jahr den einmaligen Freibetrag von 3.700 Euro. Dieser Freibetrag wird von den Einnahmen abgezogen und erst dann wird die Beitragsgrundlage gebildet. Daher werden für Einnahmen unter diesem Freibetrag keine SV-Beiträge vorgeschrieben.

Die Sozialversicherungspflicht für Direktvermarkter besteht nur für die Be- und Verarbeitung überwiegend eigener Naturprodukte. Für den Verkauf von Urprodukten (siehe Artikel Urproduktverordnung) besteht keine zusätzliche Beitragspflicht.
 
Beispiel 2023:
Einnahmen ........................... 20.000,00 €
– Freibetrag ........................... 3.700,00 €
Zwischensumme .............. ... 16.300,00 €
30 % Beitragsgrundlage ........ 4.890,00 €
25,70 % SV-Beitrag ............... 1.256,73 €
 

Urlaub am Bauernhof

Es besteht Beitragspflicht für die Privatzimmervermietung (bis zu 10 Betten) in der spezifischen Form des Urlaubs am Bauernhof in wirtschaftlicher Einheit mit dem bäuerlichen Betrieb. Auch für diese Nebentätigkeit gibt es einen jährlichen Freibetrag von 3.700 Euro. Die bloße Vermietung von Ferienwohnungen (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) bleibt davon unberührt.

Dienstleistungen zwischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Zwischenbetriebliche Dienstleistungen sind ab dem ersten Euro beitragspflichtig. Dazu zählen Maschinenringleistungen bei Überschreitung der ÖKL-Richtsätze, Betriebshelfer und Holzakkordanten. Ebenso zählen auch Waldhelfer, Klauenpfleger, Besamungstechniker, Milchprobennehmer und Schweinetätowierer im zwischenbetrieblichen Einsatz dazu.
 
Beispiel:
 
                                                                       verrechneter Betrag               ÖKL-Richtwert
1 Stunde Traktor 75 PS ....................................... 20 € ....................................... 21,42 €
1 Stunde Miststreuer 5 to ................................... 30 € ....................................... 36,30 €
Arbeitszeit wurde nicht gesondert verrechnet
Gesamtsumme ............................................... 50 €
 
Da die Gesamtsumme unter den ÖKL-Richtwerten liegt und auch keine Arbeitszeit verrechnet wurde, sind die Einnahmen nicht meldepflichtig.
 
Ausgenommen sind Dienstleistungen mit eigenen Betriebsmitteln, die auf Selbstkostenbasis und ohne Verrechnung der eigenen Arbeitskraft erbracht werden. Diese Ausnahme besteht auch bei Vermietung von Betriebsmitteln im Rahmen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit. Daher sind Maschinenringleistungen, für welche nur die ÖKL-Richtwerte ohne zusätzliche Arbeitsleistung verrechnet werden, nicht beitragspflichtig.
 

Andere Nebentätigkeiten

Folgende Nebentätigkeiten sind ab dem ersten Euro beitragspflichtig:
  • Kommunaldienstleistungen, z. B. Kulturpflege, Kompostierung, Winterdienst, etc.
  • Vermietung land- und forstwirtschaftlicher Betriebsmittel. Ausgenommen ist die Vermietung im Rahmen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit zu ÖKL-Richtwerten.
  • Fuhrwerkdienste
  • Einstellen und Vermieten von Reittieren 
  • Arbeiten für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe über Auftrag eines Dritten, wie z.B. Tierzuchtverband, Waldbesitzerverband, etc.
  • Qualitätssicherung, z. B. bei, Hagelschätzern, Hagelberatern, etc.
  • Übliche bäuerliche Arbeiten im eingeschränkten Umfang für andere Personen, wenn keine Gewerbeanmeldung vorgeschrieben ist.
  • Land- und forstwirtschaftliche Sachverständige
 
Beitragsgrundlage - Pauschale Beitragsbemessung
30 % der jährlichen Bruttoeinnahmen (inkl. USt.) werden als Beitragsgrundlage herangezogen. Die betrieblichen Ausgaben werden mit 70 % der Einnahmen pauschal berücksichtigt. Die SV-Beiträge für den Betriebsführer können auch mit 7,71 % der Einnahmen bei Vollversicherung berechnet werden.
 
Beispiel 2023:
Einnahmen.........................70.000 €
30 % Beitragsgrundl. ….. 21.000 €
25,70 % SV-Beitrag ..........   5.397 €
 

Beitragsbemessung nach Einkommenssteuerbescheid – „kleine“ Option

Im landwirtschaftlichen Betrieb erfolgt die Beitragsbemessung nach dem Einheitswert. Für die Nebentätigkeiten werden die Einkünfte laut Einkommenssteuerbescheid herangezogen. Die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung werden dazugerechnet. Ein Freibetrag (z.B. Direktvermarktung) wird nicht berücksichtigt.
 
Beispiel 2023:
Gewinn lt. ESt–Bescheid ....................15.823,50 €                   
+ bez. SV-Beiträge (KV u. PV) ............. 4.998,00 €
Beitragsgrundlage .............................. 21.000,00 €
 25,70 % SV-Beitrag ............................. 5.397,00 €

Die monatliche Mindestbeitragsgrundlage bei der kleinen Option beträgt 924,35 Euro in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung, welche auch bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Einkommenssteuerbescheides als vorläufige Beitragsgrundlage herangezogen wird. Der Mindestbetrag beträgt 237,56 Euro monatlich. Der Optionsantrag muss bis zum 30. April des Folgejahres gestellt werden.
 

Höchstbeitragsgrundlage

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage 2023 beträgt 6.825 Euro bei alleiniger Betriebsführung. Nur bis zu dieser Betragsgrenze werden SV-Beiträge für den landwirtschaftlichen Betrieb und die Nebentätigkeit vorgeschrieben.
 
Beitragssätze 2023
Unfallversicherung ................ 1,90 %
Krankenversicherung ............ 6,80 %
Pensionsversicherung.......... 17,00 %
Sozialversicherung .............. 25,70 %
 
Mit diesen Prozentsätzen wird der jährliche SV-Beitrag berechnet. Die SV-Beitragsvorschreibung erfolgt mit den gleichen Prozentsätzen wie beim landwirtschaftlichen Betrieb.
 

Aufzeichnungs- und Meldepflicht

Für den Betriebsführer besteht Aufzeichnungspflicht über die Einnahmen aus Nebentätigkeiten. Keine Aufzeichnungspflicht besteht nur für Dienstleistungen mit Betriebsmitteln unter Anwendung der ÖKL-Richtlinien ohne zusätzliche Verrechnung der persönlichen Arbeitsleistung.

Bei Unternehmen, die landwirtschaftliche Nebentätigkeiten in Auftrag geben, besteht eine Auskunftspflicht. Für Verbände (Maschinenringe, Urlaub am Bauernhof) besteht keine Auskunftspflicht.

Die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist binnen einem Monat meldepflichtig. Die Bruttoeinnahmen sind der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bis 30. April des Folgejahres zu melden. Für die Beitragsoption muss der letzte Einkommenssteuerbescheid vorgelegt werden.
 
Zum vorigen voriger Artikel

Nebengewerbe - Steuerrecht

Zum nächsten nächster Artikel

Nebengewerbe - Allgemeines

Weitere Fachinformation

  • Urproduktion und Zukaufsbefugnisse

  • Urprodukteverordnung

  • Geröstete Kürbiskerne – sind diese noch als Urprodukt anzusehen?

  • Urproduktion - Sozialversicherung

  • Direktvermarktung - Vermarktungsformen

  • Direktvermarktung - Ab Hof Verkauf

  • Direktvermarktung - Bauernladen

  • Direktvermarktung - Selbstbedienungsläden

  • Direktvermarktung - Öffnungszeiten

  • Direktvermarktung - Registrierung / Zulassung als Lebensmittelerzeuger

  • Direktvermarktung - Betriebsanlagenrecht

  • Direktvermarktung - Steuern

  • Direktvermarktung - Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

  • Direktvermarktung - Sozialversicherung

  • Nebengewerbe - Allgemeines

  • Nebengewerbe - Be- und Verarbeitung

  • Nebengewerbe - Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln

  • Nebengewerbe - Kommunale Dienstleistungen

  • Nebengewerbe - Vermieten von land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln

  • Nebengewerbe - Fuhrwerksdienste

  • Nebengewerbe - Biowärmeanlagen

  • Nebengewerbe - Weitere Nebengewerbe

  • Nebengewerbe - Betriebsanlagen

  • Nebengewerbe - Steuerrecht

  • Nebengewerbe - Sozialversicherung

  • Maschinenringe

  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

  • Häusliche Nebenbeschäftigung

  • Privatzimmervermietung - Urlaub am Bauernhof

  • Buschenschank

  • Buschenschank aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht

  • Buschenschank-Buffet

  • Almausschank

  • Gewerberecht - Allgemeines

  • Gewerberecht - Einteilung der Gewerbe- und Antrittsvoraussetzungen

  • Gewerberecht - Umfang der Gewerbeberechtigung

  • Gewerberecht - Betriebsanlagen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Initiativen und Partner

  • ARGE Meister in NÖ
  • ARGE Seminarbäuerinnen und Kursleiterinnen
  • Betriebsrestaurant "Zum Landwirt"
  • Die Bäuerinnen in Niederösterreich
  • Erlebnis Bauernhof
  • Futtermittellabor Rosenau
  • Gutes vom Bauernhof
  • Innovationfarm
  • ja zu nah GmbH JZN
  • Landjugend Niederösterreich
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) NÖ
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle NÖ
  • Lebensqualität Bauernhof
  • LK Technik Mold
  • lk digital
  • lk projekt
  • lk warndienst
  • Tiergesundheitsdienst NÖ
  • Landwirtschaft verstehen
  • Green Care Österreich

Über uns

Lk Online © 2025 noe.lko.at

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Telefon: +43 (0)5 0259
E-Mail: office@lk-noe.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Pinterest
  • Facebook
  • Youtube
Sozialversicherung.jpg © Fotolia

© Fotolia