Wein-Erntemeldung 2024 nicht vergessen
Was ist für die Meldung zu beachten?
Erzeugerinnen und Erzeuger von Trauben, aus denen mehr als 3.000 Liter Wein gewonnen wurden, haben dies verpflichtend in elektronischer Form beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft im Wege der Weindatenbank (wein-online) bekanntzugeben. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar oder wurde eine geringere Menge an Trauben erzeugt, so können die Ernte- und Erzeugungsmeldung sowie das Stammdatenerhebungsblatt bei der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, abgegeben werden.
Abgabe über wein-online von 15. November bis 15. Dezember möglich
Nur jene Betriebe, die im Jahr 2023 weniger als 3.000 Liter geerntet haben, bekommen wie bisher ihre Erntemeldungsformulare von der zuständigen Gemeinde übermittelt und können diese dort ausgefüllt wieder abgeben, wenn die Ernte 2024 weniger 3.000 Liter beträgt.
Selbstverständlich ist auch für diese Betriebe eine Meldung über wein-online möglich.
Rat und Tat bei Ihrer Bezirksbauernkammer
Betriebe, die bei der Abgabe der Erntemeldung Hilfe benötigen, ist die zuständige Bezirksbauernkammer gerne behilflich. Vereinbaren Sie bitte dazu rechtzeitig einen Termin und nehmen Sie ihre Zugangsdaten für wein-online (LOGIN und Passwort) und Aufzeichnungen über die Ernte 2024 zum Beratungstermin mit.
Achtung
Nachdem die Rebflächenverzeichnisse auf die inhaltlichen Anforderungen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (INVEKOS) gem. §24 WeinG umgestellt wurden, beträgt die Hektarhöchstmenge seit dem Erntejahr 2020 für Rebsortenwein, Land-, Qualitäts- oder Prädikatswein 10.000 kg Weintrauben oder 7.500 l Wein.
Für die Berechnung des Hektarhöchstertrages gilt das Flächenausmaß der Weingärten laut Mehrfachantrag (INVEKOS = Flächenangabe im Weinbaukataster).