NEU! Registrierungspflicht für Pferde (Equiden) ab 1.1.2023
Wer meldet......
Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, einen gewerblichen Betrieb oder eine private Pferdehaltung handelt - jeder ist zur Meldung der Equiden im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) verpflichtet. Der pferdehaltende Betrieb wird über seine Betriebs- oder Tierhaltenummer (LFBIS oder VIS) und das Pferd über seine UELN (Pferdepass) identifiziert.
Seit 07.07.2021 ist die VO (EU) 2021/963 („Pferdepassverordnung neu“) in Kraft. Aus dieser ergeben sich zukünftig folgende Verpflichtungen für Equidenhalter:
Seit 07.07.2021 ist die VO (EU) 2021/963 („Pferdepassverordnung neu“) in Kraft. Aus dieser ergeben sich zukünftig folgende Verpflichtungen für Equidenhalter:
- Meldung der Equiden (Zugang, Abgang oder Tod), die für mehr als 30 Tage gehalten werden (oder den Betrieb für diesen Zeitraum verlassen) an eine zentrale Datenbank (VIS)
- Frist für die Meldung: 7 Tage
- Ausnahmen:
- Equiden, die während eines Zeitraums von höchstens 90 Tagen an Wettbewerben, Rennen, Tierschauen, Trainings oder Holzrückeinsätzen teilnehmen
- männliche Zuchtequiden, die während der Zuchtsaison gehalten werden
- weibliche Zuchtequiden, die während eines Zeitraums von höchstens 90 Tagen gehalten werden
Die neuen Regelungen im Detail:
- Alle Equidenhalter sind zur Meldung der Equiden auf ihrem Betrieb verpflichtet
(Privatpersonen, landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Betriebe). - Alle pferdehaltenden Betriebe benötigen eine LFBIS- oder VIS- Betriebsnummer.
- Wer bereits eine Betriebsnummer hat kann ab sofort seine VIS Zugriffsdaten anfordern. Die Zugangsdaten werden dann postalisch übermittelt.
- Bereits bestehende VIS Zugangsdaten (wenn bereits für Meldungen in anderen Sparten wie z.B. für Schweine, Bienen, etc. – vorhanden) können verwendet werden. Dann ist im VIS nur mehr die Anmeldung der Pferdehaltung/ Meldung der Equiden notwendig.
- Auf der Webseite des VIS gibt es einen eigenen Bereich für Equidenmeldungen. Die FAQs sind dort ebenfalls abrufbar: https://vis.statistik.at/vis/equiden
- Ein Benutzerhandbuch wird auf der Homepage des VIS unter „Anleitungen“ ebenfalls zur Verfügung gestellt.
- Fohlengeburten sind nicht im VIS, sondern nach wie vor an den Zuchtverband zu melden.
- Die Identifizierung des Pferdes erfolgt dabei über die UELN. Diese sollte im VIS bereits vorhanden sein, da dieses auf die zentrale Equidendatenbank zugreift. Ist die UELN noch nicht registriert, bitte Kontakt mit einer pferdepassaustellenden Stelle (z.B. Zuchtverband, Sportverband, etc.) aufnehmen.
- Die Anmeldung der Pferdehaltung bei der BH ist zukünftig nicht mehr notwendig (wird durch die VIS – Meldungen ersetzt).
- Die VIS Hotline ist werktags (Mo-Fr) von 9.00 bis 12.00 erreichbar: +43 (1) 71128 – 8100 bzw. vis@statistik.gv.at.