Düngegebote - Düngeverbote
Im Rahmen des Aktionsprogrammes Nitrat 2018 kommt es bei der Herbstdüngung zu Einschränkungen der N-Menge. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind nur Stallmist, Kompost, abgepresster Klärschlamm und Klärschlammkompost. Es dürfen max. 60 kg N feldfallend nach Ernte der Vorkultur bis zum Beginn des Ausbringungsverbotes ausgebracht werden.
Diese zeitlichen Einschränkungen gelten für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Achtung: Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen" gelten für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln, Klärschlamm und Klärschlammkompost noch strengere Verbotszeiträume (siehe ÖPUL-Maßnahmenerläuterungsblatt)
Diese zeitlichen Einschränkungen gelten für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Achtung: Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen" gelten für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln, Klärschlamm und Klärschlammkompost noch strengere Verbotszeiträume (siehe ÖPUL-Maßnahmenerläuterungsblatt)
Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ gelten für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln, Klärschlamm und Klärschlammkompost folgende, strengere Verbotszeiträume:
+ ab 20.09. bis einschl. 15.02. bei Sommerweizen, Sommerdurum, Sommergerste sowie auf Feldgemüseflächen unter Vlies oder Folie
+ ab 15.10. bis einschl. 15.02. bei Wintergerste, Raps, Kümmel und Ackerfutter
+ ab 20.09. bis einschl. 21.03. bei Mais
+ ab 20.09. bis einschl. 01.03. auf allen anderen Ackerflächen Für Stallmist und Kompost gelten die Verbotszeiträume gemäß Aktionsprogramm Nitrat 2018.
+ ab 20.09. bis einschl. 15.02. bei Sommerweizen, Sommerdurum, Sommergerste sowie auf Feldgemüseflächen unter Vlies oder Folie
+ ab 15.10. bis einschl. 15.02. bei Wintergerste, Raps, Kümmel und Ackerfutter
+ ab 20.09. bis einschl. 21.03. bei Mais
+ ab 20.09. bis einschl. 01.03. auf allen anderen Ackerflächen Für Stallmist und Kompost gelten die Verbotszeiträume gemäß Aktionsprogramm Nitrat 2018.