ORF-Beitragspflicht im betrieblichen Bereich
Höhe des ORF-Beitrags
Der monatliche ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro (zuzüglich Landesabgaben) und ist im Voraus zu entrichten. In NÖ kommen keine Landesabgaben hinzu.
Beitragspflicht für Unternehmen (Betriebe)
Die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich knüpft direkt an die Verpflichtung von Unternehmen zur Entrichtung der Kommunalsteuer an. Unternehmen müssen den ORF-Beitrag ab dem Jahr entrichten, das auf die erstmalige Zahlung der Kommunalsteuer folgt. Die Registrierung erfolgt automatisch auf Basis der Kommunalsteuerdaten, die vom Bundesministerium für Finanzen übermittelt werden, um eine möglichst automatisierte Abwicklung zu gewährleisten.
Die Anzahl der zu entrichtenden ORF-Beiträge hängt von der Höhe der im Vorjahr gezahlten Arbeitslöhne ab (Staffelung). Die Zahlung erfolgt einmal jährlich und deckt alle Betriebsstätten innerhalb derselben Gemeinde ab. Das bedeutet, dass pro Gemeinde, in welcher sich eine Betriebsstätte befindet und Kommunalsteuer entrichtet wird, ein ORF-Beitrag zu leisten ist.
Befreiungen und Ende der Beitragspflicht
Unternehmen, die keine Kommunalsteuer zahlen, sind von der Beitragspflicht befreit. Dazu gehören etwa Ein-Personen-Unternehmen, sowie Betriebsstätten von Unternehmen wie:
- Gemeinnützige Vereine
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Pflegeheime
- Heime für Auszubildende
Sonderregelung für Privatpersonen und Betriebe an derselben Adresse
Befinden sich der Hauptwohnsitz einer Privatperson und der Standort eines Unternehmens an derselben Adresse, fallen nur für den Betrieb ORF-Beiträge an. Durch die automatische Abwicklung ist es allerdings bereits zu Mehrfachvorschreibungen in diesen Fällen gekommen.
Falls eine doppelte Vorschreibung erfolgte, ist ein schriftlicher Antrag auf Ausnahme von der ORF-Beitrags-Pflicht (für den Privatbereich) erforderlich. Dazu sollte das Formular, welches auf der ORF-Beitrags-Website unter der Frage "Privatperson und Betrieb an derselben Adresse?" abrufbar ist, verwendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Abteilung Recht (Steuerreferat), T. +43 5 0259 27202 oder unter folgendem Link: KAM – ORF Beitrag
Falls eine doppelte Vorschreibung erfolgte, ist ein schriftlicher Antrag auf Ausnahme von der ORF-Beitrags-Pflicht (für den Privatbereich) erforderlich. Dazu sollte das Formular, welches auf der ORF-Beitrags-Website unter der Frage "Privatperson und Betrieb an derselben Adresse?" abrufbar ist, verwendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Abteilung Recht (Steuerreferat), T. +43 5 0259 27202 oder unter folgendem Link: KAM – ORF Beitrag