Pflanzenschutz-Sachkundeausweis
Der Ausweis berechtigt Sie zum Kauf, zur Anwendung und zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Für seine Verlängerung ist die Absolvierung von fünf anerkannten Weiterbildungsstunden notwendig. Jenen Personen, deren Ausweis nur noch bis Ende dieses Jahres gültig ist und die die Verlängerung noch nicht beantragt haben, wird dringend empfohlen, den Ausweis auf der zuständigen Bezirksbauernkammer zu verlängern. Wird die Verlängerung noch bis Ende dieses Jahres beantragt, ist Ihr neuer Ausweis ab 1. Jänner 2020 sechs Jahre lang gültig.
Beantragen Sie jedoch erst im neuen Jahr, ist Ihr neuer Ausweis ab Beantragungsdatum sechs Jahre lang gültig - d.h. im Zeitraum von 1. Jänner bis zum Datum der Beantragung sind Sie nicht im Besitz eines gültigen Pflanzenschutz-Sachkundeausweises!
Beantragen Sie jedoch erst im neuen Jahr, ist Ihr neuer Ausweis ab Beantragungsdatum sechs Jahre lang gültig - d.h. im Zeitraum von 1. Jänner bis zum Datum der Beantragung sind Sie nicht im Besitz eines gültigen Pflanzenschutz-Sachkundeausweises!
Jene Personen, deren Ausweis bis Ende 2021 oder darüber hinaus gültig ist, haben derzeit keinen Handlungsbedarf!