Pflanzenschutzgeräteüberprüfung
Das heißt:
Die Liste der aktuell autorisierten Kontrollstellen in NÖ finden Sie unter folgendem Link:
https://www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/Register_Werkstaetten_Pflanzenschutzgeraete_31.12.2017.pdf
- Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist nur mit Geräten mit gültiger Prüfplakette erlaubt. Vereinbaren Sie zeitgerecht Ihren Überprüfungstermin!
- Die Toleranzfrist für die Überprüfung bleibt wie bisher das gelochte Monat für die anstehende Überprüfung plus zwei weitere Monate.
Die Liste der aktuell autorisierten Kontrollstellen in NÖ finden Sie unter folgendem Link:
https://www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/Register_Werkstaetten_Pflanzenschutzgeraete_31.12.2017.pdf