Pflanzenschutzgeräte regelmäßig überprüfen
Auf Überprüfungsintervall achten
Bei jenen Geräten, die bis Ende 2019 überprüft wurden, beträgt das Intervall bis zur nächsten Überprüfung fünf Jahre. Bei Überprüfungen, die ab 2020 durchgeführt wurden, beträgt dieses Intervall drei Jahre. Auf der Prüfplakette befindet sich eine Lochung, ähnlich wie beim "Auto-Pickerl“, auf dem das Monat und das Jahr, in dem spätestens die nächste Überprüfung fällig ist, gekennzeichnet ist. Es gibt dabei eine zweimonatige Toleranzfrist - nach dem Verstreichen des übernächsten Monats, das auf der Plakette gekennzeichnet ist, ist die Überprüfung ungültig und das Gerät darf nicht mehr verwendet werden.
Wer darf Überprüfungen durchführen?
Die Überprüfung dürfen nur jene Werkstätten durchführen, die eine entsprechende Autorisierung durch das Land NÖ erhalten haben. Details dazu finden Sie hier.
Granulatstreuerüberprüfung nicht vergessen
Auch Granulatstreuer mit denen Mikrogranulate wie zum Beispiel Belem 0,8 MG, Force Evo, Picador 1,2 MG oder Spintor GR) ausgebracht werden, unterliegen der Pflanzenschutzgeräteüberprüfungspflicht. Wie bei herkömmlichen prüfpflichtigen Pflanzenschutzgeräten gilt ein dreijähriges Prüfintervall wobei Neugeräte erst fünf Jahre nach Kaufdatum überprüft werden müssen.