Pflanzenschutzgeräteüberprüfung 2023
Nicht benutzte Geräte können am Hof auch ohne gültige Plakette abgestellt sein. Werden am Betrieb aber Pflanzenschutzarbeiten durchgeführt, so dürfen diese nur mit überprüften Geräten erfolgt sein. Hat man die Pflanzenschutzarbeit ausgelagert, so dient das Prüfprotokoll des Fremdgerätes (z.B. Nachbar, Maschinenring) als Nachweis.
Welche Werkstätten dürfen überprüfen?
Die Überprüfung kann ausschließlich von Werkstätten oder Prüforganen durchgeführt werden, die dafür autorisiert sind. Eine aktuelle Liste der autorisierten Werkstätten findet man auf der Internetseite des Landes Oberösterreich (Register der Pflanzenschutzgeräteprüforgane: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/17937.htm).
Wie lange ist die Überprüfung gültig?
Seit dem Jahr 2020 beträgt das Prüfintervall drei Jahre. Es wird, wie beim Auto, das Monat und das Jahr der nächsten Überprüfung in die Plakette gestanzt. Der Toleranzzeitraum für die Überprüfung beträgt 2 Monate und die restlichen Tage des Kalendermonats in dem der Prüfungszeitraum abläuft (gilt nicht für Neugeräte). Der Prüfbefund ist bis zur nächsten Überprüfung aufzubewahren.
Geräte, die 2018 das letzte Mal überprüft worden sind – damals galt die Erstüberprüfung noch für 5 Jahre – müssen heuer auch zur Kontrolle.
Geräte, die 2018 das letzte Mal überprüft worden sind – damals galt die Erstüberprüfung noch für 5 Jahre – müssen heuer auch zur Kontrolle.
Wann werden Überprüfungen angeboten?
Die Liste der Werkstätten mit deren aktuellen Überprüfungsterminen kann in lk-online abgerufen werden. Die Geräte müssen gereinigt zur Überprüfung gebracht werden. Offensichtliche Mängel oder Schäden sind vor der Überprüfung zu beheben, dies vermeidet ein negatives Pickerlgutachten und spart somit Zeit.