Pflegeauflagen bei Biodiversitätsflächen am Grünland bei UBB und BIO
DIVSZ
Nutzung:
DIVNFZ
Nutzung:
DIVAGF
Nutzung:
DIVRS
Nutzung:
Nutzung:
- 1. Mahd/Weide mit 2. Mahd vergleichbarer Schläge, frühestens am 15. Juni, jedenfalls ab 15. Juli (Vorverlegung Schnittzeitpunkt möglich - siehe eigener Artikel)
- Befahren ist möglich
- Keine Düngung vor 1. Nutzung
DIVNFZ
Nutzung:
- Nach 1. Mahd/Weide mind. 9 Wochen nutzungsfreier Zeitraum, jedenfalls 2 Nutzungen/Jahr
- Kein Befahren während des nutzungsfreien Zeitraums
- Keine Düngung während des nutzungsfreien Zeitraums
DIVAGF
Nutzung:
- Letzte Mahd/Weide am 15. August
- Kein Befahren ab letzter Mahd/Weide bis zur nächsten Nutzung im Folgejahr
- Keine Düngung ab letzter Mahd/Weide bis zur nächsten Nutzung im Folgejahr
DIVRS
Nutzung:
- 1. Mahd/Weide frühestens am 15. Juli, max. 2 Nutzungen/Jahr (ausgenommen Reinigungsschnitt im 1. Jahr)
- Befahren ist möglich
- Nur Festmist-/ Festmistkompost
Bei Grünlandbiodiversitätsflächen, die in Kombination mit Naturschutz als „NAT DIVSZ“ oder Ergebnisorientierter Bewirtschaftung „EBW DIVSZ“ angegeben wurden, sind die Auflagen laut Projektbestätigung einzuhalten.