Pflegetermine bei Bracheflächen
Grünbrache mit Codierung:
Grünbrachen ohne Codierung
- Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung)
- Futternutzung, Beweidung oder Drusch nicht zulässig
- Begrünung über gesamte Vegetationsperiode (15.5. bis 31.8.) – ein Umbruch zwecks Anbau einer Folgekultur ist auch früher möglich (ca. 4 bis 6 Wochen vor Anbau einer Haupt- oder Zwischenfrucht)