Qualifikation
Höhere berufliche Qualifikation in Form der Facharbeiterausbildung:
Das Mindesterfordernis für den Nachweis einer ausreichenden beruflichen Qualifikation stellt die angemessene Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren dar. Daher wird der Nachweis einer geeigneten Facharbeiterprüfung gemäß Land- und forstwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (LFBAG), der einen höheren Qualifikationsstand darstellt, als Auswahlkriterium festgelegt.
Höhere berufliche Qualifikation in Form der Meisterausbildung:
Das nächsthöhere Niveau der beruflichen Qualifikation nach der Facharbeiterausbildung stellt die Meisterausbildung dar, die daher auch mit einer höheren Punkteanzahl bewertet wird. Ebenfalls mit den höheren Punkten bewertet, werden landwirtschaftliche Ausbildungen mit Matura oder Hochschulabschluss.