Ressourcen- und Umweltschonung
Investitionen zum Ressourcenschutz zur Verminderung von Umweltbelastungen und zur Energieeinsparung:
Es handelt sich hier um eine breite Palette von Maßnahmen, die in allen Produktionsbereichen Eingang finden. Im Gartenbau beispielsweise sind Investitionen zur Energieeinsparung in Gewächshäusern inklusive der elektronischen Regeleinrichtungen sowie Maßnahmen zur Heizungsverbesserung- und -umstellung, aber auch die Errichtung geschlossener Bewässerungssystemen mit einer entsprechenden Bewertung zu versehen.
Überbetriebliche Investitionen (Agrargemeinschaften und Gemeinschaftsmaschinen):
Überbetriebliche Investitionen bieten dem landwirtschaftlichen Betrieb die Möglichkeit, den vielfachen Herausforderungen wie zum Beispiel dem steigenden Kostendruck mit entsprechender Betriebsoptimierung zu begegnen. Dafür ist eine höhere Bewertung anzusetzen.
Investition in Biomasseheizanlagen:
Es handelt sich hierbei um Investitionen in Biomasseheizanlagen für standardisierte biogene Brennstoffe aus vorindustrieller Produktion, die neben der Forcierung nachwachsender Rohstoffe vor allem die Nutzung heimischen Holzes fördern. Eine entsprechende Bewertung ist daher gerechtfertigt.
Investition zur Verbesserung der Umweltwirkung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen:
Die Umrüstung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen auf emissionsarme Antriebe zur Emissionsverminderung oder die Nachrüstung von Reifendruckregelanlagen mit dem Ziel der Bodenschonung rechtfertigt eine höhere Bewertung dieser Investitionen.
Erwerb von Geräten zur bodennahen Gülleausbringung inklusive Gülleverschlauchung und von Gülleseparatoren:
Zur Vermeidung von Stickstoffverlusten und unnötigen Ammoniakemissionen wird der Erwerb von Spezialgeräten zur bodennahen Gülleausbringung sowie zur besseren Aufbereitung der Gülle mit höheren Punkten bewertet.