Schmuckenschlager: Bäuerinnen und Bauern müssen wettbewerbsfähig arbeiten können
Steuererleichterung für Agrardiesel
„Das Paket für eine wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft ist ein wichtiges Signal für die heimischen Bäuerinnen und Bauern und zeigt, dass die Bundesregierung unsere Anliegen ernst nimmt“, so Schmuckenschlager. Die stark gestiegenen Betriebsmittelkosten bei gleichzeitig sinkendem Einkommen stellen viele bäuerliche Familien vor wirtschaftliche Herausforderungen. Dazu zählen auch die hohen Treibstoffkosten. „Deshalb haben wir eine Steuererleichterung für Agrardiesel in Österreich gefordert und nun auch erreicht. Das ist ein wichtiger Entlastungsschritt für die bäuerlichen Betriebe“, erklärt Schmuckenschlager. Die hohe Mineralölsteuer auf Diesel ist ein Wettbewerbsnachteil für Österreichs Bäuerinnen und Bauern, da in vielen anderen EU-Staaten ebenfalls begünstigte Steuertarife für die Land- und Forstwirtschaft gelten. Die Agrardiesel-Ermäßigung, bestehend aus steuerlicher Entlastung, CO2-Preis-Rückvergütung und Bodenbewirtschaftungsbeitrag, ergibt für das Jahr 2024 einen Entlastungsbeitrag von rund 37,5 Cent/Liter Diesel für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.
Gasölverbrauch insgesamt nach Bewirtschaftungsart
Bewirtschaftungsart | Dieselverbrauch |
Ackerfläche | 110 |
Hackfrüchte, Feldgemüse, Gemüse im Freiland: Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Erdbeeren | 195 |
Feldfutterbau | 173 |
Weingärten, Obstanlagen, sonstige Dauerkulturen (Holunder), Reb- und Baumschulen | 310 |
Mähwiese-, weide mit 2 Nutzungen + Mähwiese-, weide mit 3 und mehr Nutzungen | 145 |
Einmähdige Wiesen, Kulturweiden | 61 |
Almen, Bergmähder, Hutweiden, Streuwiesen, Grünlandbrache | 19 |
Forstwirtschaftlich genutzte Flächen | 12 |
Agrardiesel-Rückvergütung bzw. Entlastungsmodell für Österreich
Grundsätzlich wurden 3 Maßnahmen zur Entlastung bzw. Steuer- und Abgabenrückvergütung vereinbart:
- temporärer Agrardiesel (75 Mio. Euro für 2. HJ 2023, 2024 und 2025 - entspricht 7 ct/l jährlich)
- Bodenbewirtschaftungsbeitrag (50 Mio. Euro für 2024 – entspricht rd. 17 ct/l für 2024)
- CO2-Abgaben Rückvergütung für die Landwirtschaft (134 Mio. Euro für 2022 bis 2025 – entspricht 13,6 ct/l für 2024)
Das Ziel: Auszahlung aller drei Maßnahmen im Dezember 2024
Ziel ist die Auszahlung aller 3 Maßnahmen im Jahr 2024 im Dezember zeitlich in Einem umzusetzen. Dabei wird zusätzlich natürlich auch die CO2-Abgaben Rückvergütung für 2022 und 2023 erfolgen.
Ein Beispiel
- Betriebe mit 30 ha Acker (davon 10 ha Feldfutter) sowie 10 ha mehrmähdiges Grünland und 5 ha Wald
- unterstellter Verbrauch von rund 5.400 l
- Erstattungs- und Rückvergütungsbetrag über alle 3 vereinbarten Maßnahmen für 2024 von in Summe rund 2.000,- Euro
Anreize für Tierhaltungsbetriebe
Ebenso begrüßt Schmuckenschlager die Sondermittel für mehr Tierwohl, um entsprechende Anreize für Tierhaltungsbetriebe zu schaffen, in Stallbauten zu investieren. Das Investitionsverhalten von Tierhaltungsbetrieben im Förderzeitraum 2014 bis 2022 zeigt zwar deutlich, dass 87 Prozent aller Tierhaltungsbetriebe freiwillig in Stallungen mit höheren Tierwohlstandards, als es das Gesetz vorschreibt, investieren. Allerdings ist auch festzustellen, je unklarer die Rahmenbedingungen und je härter die Marktsituation sind, desto niedriger ist die Investitionsbereitschaft. So ist aktuell speziell die Schweinebranche sehr verhalten, was Neu- oder Umbauten betrifft.