Schweine-Nebenproduktexport nach China kurz vor dem Start!
Damit eröffnet sich die Chance, für in Österreich geborene und aufgezogene Schlachtschweine, mehr Wertschöpfung zu erzielen. Bisher lag nur eine Exportlizenz (Protokoll I) für Schlachtkörperteile ohne Kopf, Füße, Schwanz und Innereien vor. Die im nun zusätzlichen sogenannten Protokoll II verhandelten Teile Herz, Leber, Niere, Kopf, Aorta, Luftröhre, Schlund, Zwerchfell, Nierenzapfen, ganzer Schweinefuß inkl. Vorder- und Hinterfuß und Schweineschwanz finden in China als menschliche Nahrung bzw. Delikatessen Verwendung. Im Gegensatz zum heimischen Markt, wo diese Teile überwiegend über den erlösschwachen Heimtierfuttermarkt abgesetzt werden müssen bzw. in der TKV landen.
Zusammenarbeit mehrerer Institutionen
Zur Erfüllung der chinesischen Anforderungen ist eine lückenlose Dokumentation des Warenstroms vom Stall bis zum Schiffscontainer erforderlich. Die Zusammenarbeit zwischen Schweinehaltung, Tiergesundheitsdienst (TGD), VIS, Klassifizierung (ÖFK), Schlachtbetriebe und dem Büro für veterinärbehördliche Zertifizierung (BvZert) im BMSGPK, wird lückenlos und effizient auf Basis bestehender Systeme gestaltet.
A) Schweinehaltender Betrieb
Die Teilnahme für den Landwirt bzw. die Landwirtin ist grundsätzlich freiwillig, jedoch empfiehlt die Österreichische Schweinebörse eine Teilnahme für all jene Schweinemäster:innen, welche teilweise oder gänzlich zu den Schlachtbetrieben mit China Export-Lizenz Großfurtner, Marcher, Steirerfleisch, Raabtal und Jöbstl liefern. Lieferanten zu anderen Schlachtbetrieben sind vorerst von diesem Programm nicht betroffen. Wir erwarten, dass sich die verbesserte Verwertung der Schlachtkörper auch in der Erzeugerpreisbildung mit dem einen oder anderen Cent pro Kilogramm Schlachtgewicht niederschlagen wird. Der Aufwand für Mäster:innen ist minimal:
1. Teilnahme am TGD
2. 1x jährliche Selbstevaluierung mittels Checkliste (z.B. keine PRRS-Impfung im Maststall)
3. 1x jährliche Überprüfung der Exportvoraussetzungen durch den TGD-Tierarzt. Die dafür entstehenden
Kosten werden von den Schlachtbetrieben übernommen.
4. Dokumentation auf dem neuen Lieferschein, dass der Betrieb am TGD-Programm "Export" teilnimmt und
die Exportvoraussetzungen bei der jeweiligen Lieferpartie erfüllt sind.
1. Teilnahme am TGD
2. 1x jährliche Selbstevaluierung mittels Checkliste (z.B. keine PRRS-Impfung im Maststall)
3. 1x jährliche Überprüfung der Exportvoraussetzungen durch den TGD-Tierarzt. Die dafür entstehenden
Kosten werden von den Schlachtbetrieben übernommen.
4. Dokumentation auf dem neuen Lieferschein, dass der Betrieb am TGD-Programm "Export" teilnimmt und
die Exportvoraussetzungen bei der jeweiligen Lieferpartie erfüllt sind.
B) Tiergesundheitsdienst informiert Betreuungstierärzte
Die TGD-Betreuungstierärzt:innen werden vom zuständigen Tiergesundheitsdienst informiert, dass die landwirtschaftlichen Zulieferbetriebe an die genannten Schlachtbetriebe am "TGD-Schweineprogramm Export" teilnehmen sollen, sofern sie die im TGD-Programm vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Die Selbstevaluierung durch den Landwirt bzw. die Landwirtin sowie die Überprüfung der Exportvoraussetzungen und Programmmeldung an die TGD-Geschäftsstelle durch den TGD-Betreuungstierarzt sollte bis Mitte Juni 2024 abgeschlossen sein.
Mit der Meldung der Programmteilnahme an den zuständigen Tiergesundheitsdienst wird diese auch in das VIS (Veterinärinformationssystem) eingemeldet und kann zur Überprüfung am Schlachtbetrieb, bei Zertifizierungen und bei einem China Audit herangezogen werden.
Mit der Meldung der Programmteilnahme an den zuständigen Tiergesundheitsdienst wird diese auch in das VIS (Veterinärinformationssystem) eingemeldet und kann zur Überprüfung am Schlachtbetrieb, bei Zertifizierungen und bei einem China Audit herangezogen werden.
C) Dokumentation auf Ebene der Schlachtbetriebe
Die zum China-Export zugelassenen Schlachtbetriebe sind laut Richtlinien aufgefordert "China Export-taugliche" Schweine getrennt von anderen zu transportieren, zu schlachten und zu verarbeiten. Daher besteht die Notwendigkeit, dass der übliche Abnehmerschlachthof vor Schweinelieferungen eine Information über den "China-Status" der liefernden Landwirte erhält. Dies erfolgt automatisch zwischen TGD, ÖFK und Schlachthof. Bei zu erwartenden chinesischen Audits, wird die Einhaltung der Vorgaben überprüft.