UBB & Bio: Zuschläge für Ackerkulturen

Welche Kulturen sind förderungswürdig?
Als förderungswürdige Kulturen zählen Ackerkulturen mit humusaufbauender Wirkung, mit hoher Erosionsschutzfunktion, mit Attraktivität für Bestäuber oder mit biodiversitätsförderndem Effekt. Leguminosenmischungen, zum Beispiel Erbsen-Getreidegemenge , werden als Leguminosen berücksichtigt – Liste siehe auch Kasten auf Seite 19. Voraussetzung ist, dass die Leguminose im Bestand überwiegt.
Baut man die förderungswürdige Kultur als Zweitkultur an, zum Beispiel Buchweizen nach Wintergerste, gilt sie ebenfalls als förderungswürdig. Im Mehrfachantrag wird sie als Doppelnutzung „Wintergerste/Buchweizen“ angegeben. Sind Haupt- und Zweitkultur gemäß Zuschlag förderungswürdig, dann wird jene Kultur mit dem höheren Zuschlag bei der Auszahlung berücksichtigt. Die Fläche wird für die Berechnung der 15 Prozentgrenze nur ein Mal angerechnet. Stehen auf mehr als 40 Prozent der Ackerfläche förderungswürdige Kulturen, wird der Zuschlag für 40 Prozent ausbezahlt. Die prämienhöchsten Kulturen werden in diesem Fall zuerst berücksichtigt und jene mit dem geringsten Zuschlag gekürzt.
Zuschlag wird automatisch berechnet
Den Zuschlag muss man nicht gesondert beantragen. Anhand der im MFA bekannt gegebenen Schlagnutzungen berechnet ihn die AMA automatisch. Es besteht keine Verpflichtung, jährlich über 15 Prozent förderungswürdige Kulturen anzubauen. In Jahren mit ausreichendem Anbau wird er bezahlt, andernfalls nicht.
Für die flächenstärksten, förderungswürdigen Kulturen steht für die Bekanntgabe der Schlagnutzung im MFA die konkrete Kulturbezeichnung zur Verfügung, zum Beispiel Wechselwiese, Winterraps, Sonnenblume und Buchweizen. Hier reicht die konkrete Schlagnutzung aus, um den Zuschlag zu beantragen.
BHG Code notwendig
Bei nicht so häufigen Kulturen, wie zum Beispiel Arnika oder Schlüsselblume, stehen Sammelbegriffe wie Heilpflanzen, Gewürzpflanzen oder sonstige Ackerkulturen zur Verfügung. Neben der zusätzlichen Angabe der konkreten Kultur ist für die Beantragung des Zuschlags der Code „BHG“, der für Blühkulturen/Heil-/Gewürzpflanzen steht, erforderlich.
Kombination mit anderen Zuschlägen möglich
Für manche der förderungswürdigen Kulturen gibt es zwei weitere, einjährige und kombinierbare Zuschläge.
- Der Zuschlag für den Anbau von seltenen, regional wertvollen Ackerkulturen – kurz SLK genannt. Er kann sowohl von UBB- als auch Bio-Teilnehmern beantragt werden. Für welche Sorten er gewährt wird und in welcher Höhe, erfahren Sie hier.
- Viehlosen Biobetrieben oder Biobetrieben mit im Jahresdurchschnitt weniger als 1,4 raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGVE) pro Hektar Grünland und Ackerfutterfläche wird der Kreislaufwirtschafts-Zuschlag von 40 Euro pro Hektar für folgende Ackerkulturen gewährt: Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, sonstiges Feldfutter, Ackerweide, Ackerbohnen, Erbsen, Esparsette, Kichererbsen, Linsen, Lupinen, Peluschken, Platterbsen und Wicken. Voraussetzung dafür ist, dass diese Kulturen mehr als 15 Prozent der Ackerfläche umfassen.
Mindestens 15, maximal 40 Prozent
Um die Zuschläge zu erhalten, sind auf mehr als 15 Prozent der Ackerfläche förderungswürdige Kulturen notwendig. Die Prämienobergrenze liegt bei 40 Prozent der Ackerfläche.
Für das Erreichen der 15 Prozentgrenze werden auch freiwillige Acker-Biodiversitätsflächen, also jene, die über sieben Prozent der Ackerfläche hinausgehen, berücksichtigt. Den Zuschlag erhalten diese jedoch nicht.
Von Ackerbohne bis Zuckerwurzel
Folgende Kulturen zählen als förderungswürdig und erhalten bei ordnungsgemäßem Anbau, entsprechender Pflege und Ernte neben der UBB- (85 €) bzw. Bio-Ackerbasisprämie (235 €) nachstehende Zuschläge pro Hektar:
- 64,8 €: Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, sonstiges Feldfutter und Ackerweide
- 129,6 €: Ackerbohnen, Erbsen, Esparsette, Kichererbsen, Linsen, Lupinen, Peluschken, Platterbsen und Wicken
- 86,4 €: Raps, Kresse, Ölrettich, Rübsen, Senf
- 86,4 €: Sonnenblumen
- 162 €: Blühpflanzen, Heil- und Gewürzpflanzen – die flächenstärksten sind hervorgehoben: Acker-Stiefmütterchen, Anis, Arnika, Baldrian, Basilikum, Bockshornklee, Bohnenkraut, Borretsch, Brennnessel, Buchweizen, Dille, Drachenkopf, Flohsamen, Gewürzfenchel, Johanniskraut, Kamille, Kerbel, Koriander, Kornblume, Kreuzkümmel, Kümmel, Lavendel, Lein, Leindotter, Liebstöckel, Löwenzahn, Malve, Mariendistel, Melisse, Minze, Mohn, Mutterkraut, Nachtkerze, Neslia (Finkensame), Oregano, Petersilie, Phacelia, Ringelblume, Rosmarin, Saflor, Salbei, Schafgarbe, Schlüsselblume, Schnittlauch, Schöllkraut, Schwarzkümmel, Sonnenhut, Steinklee, Studentenblume, Thymian, Wallwurz (Beinwell), Ysop, Zuckerwurzel
- 162 €: Saatgutproduktion autochthoner Wildpflanzen: Kapitel 14 der UBB- bzw. Bio-Maßnahmeninformationsblätter der AMA listet die förderbaren Wildpflanzen-Arten auf.