UBB und Bio: für seltene & regional wertvolle Ackerkulturen zusätzlich 130 oder 270 Euro
Waldviertler Graumohn, die Buchweizensorte "Billy" oder die Winterdinkelsorte "Ebners Rotkorn" sind Beispiele für seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen.
Zwei Zuschlagshöhen stehen zur Verfügung
Für mehr als 80 Sorten wird der Zuschlag für seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen angeboten. Die Infoblätter der AMA zu den Maßnahmen UBB und Bio enthalten die vollständige Sortenliste. Wie der Zuschlag für förderungswürdige Kulturen wird der SLK-Zuschlag zusätzlich zur UBB- und Bio-Ackerbasisprämie bezahlt. Details dazu finden Sie hier.
Es gibt zwei Zuschläge
- 129,6 Euro pro Hektar für seltene Sorten folgender Ackerkulturen: Getreide, Buchweizen, Mohn, Klee, Sonnenblumen, Hirsen, Lein und Leindotter
- 270 Euro pro Hektar erhalten seltene Sorten von Mais, Erdäpfeln, Zwiebeln, Schalotten, Kohlrüben, Stoppelrüben und Buschbohnen
Sortenreiner Anbau und Sortennachweise
Die Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschlags sind der sortenreine Anbau und der Nachweis der Sorte und Saatgutmenge:
Sortenreiner Anbau: Baut man nicht sortenrein an, darf man den Zuschlag nicht beantragen. Untersaaten sind dann in Ordnung, wenn sie untergeordnet sind und nicht mitgeerntet werden, zum Beispiel Klee als Untersaat in einer seltenen Getreidesorte. Der streifenweise Anbau der Mohnsorten Edel-Rot und Edel-Weiß ist zulässig, da diese Form traditionell ist und sich die Sorten dabei nicht vermischen.
Die SLK-Kulturen müssen geerntet werden. Eine Körnerernte ist dabei aber nicht zwingend, auch die Futternutzung gilt als Ernte.
Nachweise für Sorte und Saatgutmenge müssen am Betrieb aufliegen: Die Sorte und Saatgutmenge sind zu belegen mit Ankaufsbestätigungen, Saatgutetiketten bei zertifiziertem Saatgut oder Standardsaatgut, Bezugsrechnungen oder andere geeignete Unterlagen, wie zum Beispiel Aufzeichnungen über den Nachbau. Diese Belege sind am Betrieb aufzubewahren und für Vor-Ort-Kontrollen verfügbar zu halten. Fehlen diese Unterlagen bei einer Kontrolle, ist mit Prämienkürzungen bei der gesamten UBB- und Bio-Maßnahme zu rechnen.
Tipp
Wurde eine SLK-Sorte langjährig nachgebaut, wird geraten, neues Saatgut, sofern möglich, aus dem Handel zu beziehen und die Dokumentation des Nachbaus neu zu beginnen. Damit kann man einen gesicherten und nachvollziehbaren Sortennachweis vorlegen.
Beantragung im MFA & Prämienobergrenze
Bis spätestens 15. April ist zur Kultur die Sorte anzugeben und der Schlag mit dem Code "SLK" zu kennzeichnen. Bei mehrjährigen SLK-Kulturen darf man den Zuschlag nur im ersten Jahr der Ernte beantragen. Da es ein einjähriger Zuschlag ist, muss man nicht jährlich eine seltene Sorte anbauen. Pro Sorte wird der Zuschlag für maximal 10 Hektar gewährt. Baut man zwei seltene Sorten hintereinander an und erntet sie, wird der Zuschlag nur ein Mal ausbezahlt.