Update-Geflügelpest 10.12.2024: Aufhebung der Sperrzonen am 14. und 16.12.2024
Innere Schutzzonen wurden zu Überwachungszonen
Da es seit dem letzten Geflügelpestfall im Bezirk Amstetten vom 12. November zu keinem weiteren Fall mehr gekommen ist, werden die Sperrzonen (= seit 7.12.2024 Überwachungszonen) im Bezirk Amstetten mit 14. bzw. 16. Dezember aufgehoben.
Der Status der bisherigen Schutzzonen wurde mit 5. bzw. 7.12.2024 in Überwachungszonen umgestuft.
Der Status der bisherigen Schutzzonen wurde mit 5. bzw. 7.12.2024 in Überwachungszonen umgestuft.
14.12.2024
Die Überwachungszone wird mit 14.12.2024 im Bezirk Amstetten für jene Teile folgender Gemeinden innerhalb eines Kreises mit einem Radius von 10 km, dessen Mittelpunkt die WGS84-Koordinaten Breite 48,14, Länge 14,49 sind, aufgehoben:
Behamberg, Ennsdorf, Ernsthofen, Haag, Haidershofen, St. Pantaleon-Erla, Strengberg, St. Valentin, Weistrach
Behamberg, Ennsdorf, Ernsthofen, Haag, Haidershofen, St. Pantaleon-Erla, Strengberg, St. Valentin, Weistrach
16.12.2024
Mit 16.12.2024 aufgehoben wird die Überwachungszone
- im Bezirk Amstetten in jenen Teilen der Gemeinden Allhartsberg, Amstetten, Ardagger, Aschbach-Markt, Biberbach, Ertl, Euratsfeld, Haag, Neuhofen an der Ybbs, Oed-Oehling, Seitenstetten, Sonntagberg, St. Peter an der Au, Strengberg, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach, Ybbsitz, Zeillern innerhalb eines Kreises mit einem Radius von 13,8 km, dessen Mittelpunkt die WGS84-Koordinaten Breite 48,05, Länge 14,73 sind,
- in der Stadt Waidhofen an der Ybbs in jenen Teile der Gemeinde Waidhofen an der Ybbs innerhalb eines Kreises mit einem Radius von 13,8 km, dessen Mittelpunkt die WGS84-Koordinaten Breite 48,05, Länge 14,73 sind,
- im Bezirk Scheibbs in jenen Teilen der Gemeinde Randegg innerhalb eines Kreises mit einem Radius von 13,8 km, dessen Mittelpunkt die WGS84-Koordinaten Breite 48,05, Länge 14,73 sind.
Einzuhaltende Maßnahmen in der Sperrzone (= seit 7.12.2024 Überwachungszone)
- Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern, dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Wildtieren geschützt ist (aufzustallen). Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!
- Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat jeglichen wesentlichen Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten, der Mortalität sowie der Krankheitsfälle unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat auf Fahrzeuge, die vom Betrieb wegfahren, geeignete Desinfektionsmittel anzuwenden.
- Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat sicherzustellen, dass
a) Personen, die mit gehaltenen Tieren gelisteter Arten (Geflügel) oder deren Erzeugnissen in Berührung kommen, geeignete Maßnahmen treffen, um das Risiko der Übertragung der Geflügelpest auf ein Minimum zu reduzieren und
b) die Anzahl der Personen, die mit gehaltenen Tieren gelisteter Arten (Geflügel) in Berührung kommen, auf ein erforderliches Ausmaß reduziert wird. - Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat Aufzeichnungen über alle Personen, die den Betrieb besuchen zu führen. Diese Aufzeichnungen sind jedoch nicht erforderlich, wenn die Besucherinnen und Besucher keinen Zugang zu den Bereichen haben, in denen die Tiere gehalten werden. Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat diese Aufzeichnungen der Behörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
NÖ Veterinärverwaltung
Von Seiten der NÖ Veterinärverwaltung sind unter folgenden Link Geflügelpest (Aviäre Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich weitere Informationen zu Auflagen und Restriktionen zur Vermeidung der Verbreitung der Geflügelpest übersichtlich aufrufbar.
Risikogebiete bleiben aufrecht
Die Einstufung in "Gebiete mit erhöhtem Risiko" und "Gebiete mit stark erhöhtem Risiko" sind nach wie vor unverändert und die spezifischen Restriktionen sind einzuhalten.
Detailinformationen unter: Geflügelpest Risikogebiete in Niederösterreich | Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Detailinformationen unter: Geflügelpest Risikogebiete in Niederösterreich | Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Biosicherheit
Bitte weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen beachten!
Nur durch die penible Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen können weitere Geflügelpestfälle bestmöglich vermieden werden!
Die LFI Broschüre "Biosicherheit Geflügel" ist unter TGD/Allgemeines aufrufbar.
Nur durch die penible Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen können weitere Geflügelpestfälle bestmöglich vermieden werden!
Die LFI Broschüre "Biosicherheit Geflügel" ist unter TGD/Allgemeines aufrufbar.