Vermögen und Kapital im Gleichgewicht: Anlage- und Umlaufvermögen
Wenn man sich jährlich intensiv mit dem Jahresabschluss auseinandersetzt und eine mögliche Fehlentwicklung erkennt, hat man in der Regel noch genügend Zeit, um gegenzusteuern. Wer also rechtzeitig die richtigen Schlüsse zieht, den schützt die Buchhaltung vor einer betrieblichen Schieflage. Kümmert man sich hingegen um die wirtschaftliche Lage des Betriebes erst dann, wenn ein Liquiditätsengpass herrscht oder Vermögen veräußert werden muss, kann es schon oft zu spät sein. Auch eine Betriebsführung nach Kontostand macht eine verlässliche betriebswirtschaftliche Beurteilung der Lage nicht möglich, da dieser saisonal sehr stark schwanken kann. Daher müssen immer eine periodenreine Beurteilung und ein Vergleich erfolgen.
Des Weiteren müssen auch unbedingt die Regeln einer ordnungsgemäßen Buchhaltung eingehalten und diese auch richtig angewendet werden, weil falsch geführte Aufzeichnungen ebenso fatal sein können. Nämlich in die eine, aber auch in die andere Richtung. Daher ist es ratsam, sich vor allem am Anfang von einem „Profi“ unterstützen zu lassen. Auch für die Ermittlung einer Kapitaldienstgrenze (wieviel an zusätzlichem Fremdkapital kann sich ein Betrieb bei einer Investition leisten?) sind saubere Aufzeichnungen eine Grundvoraussetzung.
Die Bilanz gibt daher Aufschluss darüber, ob der Betrieb an Eigenkapital (Substanz) dazugewonnen oder letztlich von der Substanz gelebt hat. Der erstellte und vorhandene Jahresabschluss ist aber erst der Anfang.
Des Weiteren müssen auch unbedingt die Regeln einer ordnungsgemäßen Buchhaltung eingehalten und diese auch richtig angewendet werden, weil falsch geführte Aufzeichnungen ebenso fatal sein können. Nämlich in die eine, aber auch in die andere Richtung. Daher ist es ratsam, sich vor allem am Anfang von einem „Profi“ unterstützen zu lassen. Auch für die Ermittlung einer Kapitaldienstgrenze (wieviel an zusätzlichem Fremdkapital kann sich ein Betrieb bei einer Investition leisten?) sind saubere Aufzeichnungen eine Grundvoraussetzung.
Die Bilanz gibt daher Aufschluss darüber, ob der Betrieb an Eigenkapital (Substanz) dazugewonnen oder letztlich von der Substanz gelebt hat. Der erstellte und vorhandene Jahresabschluss ist aber erst der Anfang.
Vergleiche sind wichtig
Es wäre nahezu fahrlässig, sich nicht im Detail damit zu beschäftigen. Man sollte sich die Fragen stellen: Warum ist das Ergebnis so wie es ist? Und: Hat der Betrieb im einen oder anderen Bereich Verbesserungspotenziale? Hier ist es wesentlich, sich aber auch mit anderen Betrieben der gleichen Produktionssparte zu vergleichen. Eine Vergleichsmöglichkeit bieten zum Beispiel die öffentlich zugänglichen Buchführungsergebnisse des Grünen Berichtes. Denn es ist zu beachten, ob das Ergebnis des eigenen Betriebes den generellen Trend widerspiegelt oder ob man nach oben oder unten ein anderes Ergebnis aufweist. Vor allem bei einem deutlich anderen Ergebnis nach unten muss hinterfragt werden, aus welchem Grund das so ist. Und: Wo sind die Schrauben, an denen man drehen kann.
Anlagevermögen und Abschreibung
Das Anlagevermögen dient dem Betrieb langfristig (mehr als ein Jahr). Es muss, um als solches qualifiziert zu werden, einen Mindestanschaffungspreis von 480 Euro brutto aufweisen. Da es sich beim Anlagevermögen oftmals auch um sehr große Investitionen handelt (Beispiele: Stallbau mit mehreren Hunderttausenden Euro; Traktorkauf), wird dadurch auf lange Zeit sehr viel an Kapital gebunden, das auch wieder verdient werden muss. Dafür wird in der Buchhaltung die sogenannte Abschreibung angesetzt. Im Gegensatz zu steuerlichen Aufzeichnungen – hier wird die Nutzungsdauer vorgegeben - ist es bei betriebswirtschaftlichen Aufzeichnungen wichtig, eine entsprechende realistische wirtschaftliche Nutzungsdauer anzunehmen. Denn: Je kürzer die Abschreibungsdauer, desto höher die Abschreibung und damit auch die Auswirkung auf das Betriebsergebnis. Des Weiteren ist auch immer auf den aktuellen Wert (Buchwert) des Anlagevermögens zu schauen. Ist ein Großteil des Anlagevermögens bereits abgeschrieben, erzielt der Betrieb zwar auch ein höheres Betriebsergebnis, ist aber auch der Gefahr ausgesetzt, dass höhere Instandhaltungskosten oder vielleicht auch wieder größere Reinvestitionen anfallen.
Anlagevermögen
- Grundverbesserungen: Drainagen, Rodungen, Hangangleichungen.
- Bauliche Anlagen: Wirtschaftsgebäude, Hallen, Wege usw. Die Bewertung des baulichen Anlagevermögens erfolgt von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Diese oder die Abschreibung müssen um die Förderungen gekürzt werden. Falls keine Rechnungen mehr vorhanden sind, durch Baukostenrichtsätze. Beim Einstieg in die Buchhaltung wird der aktuelle Buchwert ermittelt.
- Maschinen und Geräte: Traktoren, Erntemaschinen, Seilwinde, Aufstallung, Tanks, Fütterung, Einrichtungen, PKW, EDV-Ausstattung etc. - zu den Maschinen und Geräten zählt alles, was nicht fix mit Grund und Boden verbunden ist und ohne Substanzverlust verkauft oder woanders aufgebaut sowie genutzt werden kann. Bei Gemeinschaftsmaschinen und Maschinen, die auch privat genutzt werden, wird nur der jeweilige Anteil im Anlagevermögen erfasst.
- Sonstiges Anlagevermögen: Genossenschaftsanteile (Molkerei, Heizwerk, Bank), mehrjährige Pflanzenbestände (Obst- und Weinanlagen). Zum Anlagevermögen zählen auch Anteile, die ein Betrieb an anderen Unternehmen besitzt. In der Regel können solche Anteile nicht sofort zu Geld gemacht werden, deshalb gehören sie auch zum Anlagevermögen. Pflanzenbestände, die über mehrere Jahre Erträge erzielen, gehören auch im Anlagevermögen aktiviert.
Umlaufvermögen: Schulden sollten nicht höher sein
Im Gegensatz zum Anlagevermögen dient das Umlaufvermögen dem landwirtschaftlichen Betrieb kurzfristig. Es unterliegt auch einer höheren Umschlagshäufigkeit, weil Betriebsmittel laufend eingekauft und selbsterzeugte Vorräte ständig produziert werden.
Die goldene Bilanzregel besagt, dass vor allem langfristiges Vermögen (im Besonderen bauliche Anlagen) durch das Eigenkapital gedeckt sein soll. Im Umkehrschluss könnte man aber auch sagen: Dass der Schuldenstand eines Betriebes nicht höher sein soll, als die Summe der realisierbaren Verwertungserlöse aus dem Umlaufvermögen und zusätzlich eventuell auch Maschinen.
Daher ist eine richtige Bewertung des Umlaufvermögens von enormer Bedeutung. Eigene Vorräte sollten zu Herstellkosten beziehungsweise dem im schlechtesten Fall erzielbaren Preis bewertet werden.
Eine derzeitige Besonderheit ist: Dass das Geldvermögen, welches auch zum Umlaufvermögen gehört sowie die liquiden Mittel auf dem Girokonto oder dem Sparbuch nicht nur durch die Inflation, die Spesen und die nahezu "Nullzinsen" weniger wert werden. Sie gewinnen nicht an Wert, was in Zeiten höherer Zinsen deutlich anders war.
Die goldene Bilanzregel besagt, dass vor allem langfristiges Vermögen (im Besonderen bauliche Anlagen) durch das Eigenkapital gedeckt sein soll. Im Umkehrschluss könnte man aber auch sagen: Dass der Schuldenstand eines Betriebes nicht höher sein soll, als die Summe der realisierbaren Verwertungserlöse aus dem Umlaufvermögen und zusätzlich eventuell auch Maschinen.
Daher ist eine richtige Bewertung des Umlaufvermögens von enormer Bedeutung. Eigene Vorräte sollten zu Herstellkosten beziehungsweise dem im schlechtesten Fall erzielbaren Preis bewertet werden.
Eine derzeitige Besonderheit ist: Dass das Geldvermögen, welches auch zum Umlaufvermögen gehört sowie die liquiden Mittel auf dem Girokonto oder dem Sparbuch nicht nur durch die Inflation, die Spesen und die nahezu "Nullzinsen" weniger wert werden. Sie gewinnen nicht an Wert, was in Zeiten höherer Zinsen deutlich anders war.
Umlaufvermögen
- Geldvermögen: Bargeld, positive Girokonten, jederzeit auflösbare Sparbücher, Bausparer - zum Geldvermögen zählen alle liquiden Mittel, die einem Betrieb sofort oder innerhalb von wenigen Tagen zur Verfügung stehen. Daher ist es von Bedeutung, die vorhandene Liquidität laufend zu beurteilen, ob diese ausreicht, um allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können. •
- Vorräte: Selbsterzeugte Vorräte wie Getreide, Obst, Wein, Holz etc. Tiervermögen und zugekaufte Vorräte wie Diesel, Pflanzenschutzmittel, Dünger etc. - egal, ob selbsterzeugte oder zugekaufte Vorräte, sie dienen dem Betrieb in erster Linie als Betriebsmittel für die Produktion. Vorräte zu bewerten hat einen enormen Einfluss auf das betriebliche Vermögen. Vorräte können aber nur in einer doppelten Buchhaltung abgebildet werden.
- Stehendes Holz: Holzvorrat, der zur Ernte zur Verfügung steht und bei Bedarf durch Eigen- oder Fremdschlägerung geerntet werden kann. Ein Großteil der steirischen Betriebe verfügt auch über Forstflächen. Darauf ist bei der Bewertung nicht zu vergessen: Der Vorrat an stehendem Holz (Vorratsfestmeter) hat oft einen enormen Wert und kann auch in liquide Mittel umgewandelt werden.
Beratungsangebote: Betriebswirtschaft
Die Landwirtschaftskammern bieten attraktive Beratungs- und Bildungsangebote:
- Betriebskonzept: Dabei wird die Einkommenssituation in der Ausgangs- und Zielsituation gemacht. Das Betriebskonzept unterstützt bei der Entscheidungsfindung bei Fragen der betrieblichen Weiterentwicklung.
- Betriebswirtschaftsberater: Er hilft bei betriebswirtschaftlichen Fragen zur Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Liquidität weiter.
- Kontakt: Betriebswirtschaftsberater in der zuständigen Bezirkskammer.
- Arbeitskreis Unternehmensführung: Mitglieder dieses Arbeitskreises erhalten Unterstützung beim Führen von Aufzeichnungen, bei der Erstellung des Jahresabschlusses und dessen Auswertungen. Und: Sie können sich im Rahmen des Arbeitskreises umfassend betriebswirtschaftlich weiterbilden.
- Kontakt: www.arbeitskreise.at