Verschärfte Wolfsverordnung bringt mehr Schutz für Mensch und Tier
Eine wesentliche Änderung betrifft die Annäherungsgebiete, in denen Wölfe nicht geduldet werden. Bisher galten nur Siedlungsgebiete als Schutzzonen, doch jetzt wurde diese Regelung auch auf bewohnte Gebäude, Stallungen und Gehöfte in Streulagen ausgeweitet. „Dadurch wird die Sicherheit der Menschen in diesen Gebieten deutlich erhöht“, so Schmuckenschlager.
Schnellere Reaktion auf Nutztierrisse und erweiterte Entnahmegebiete
Eine weitere Verschärfung betrifft den Umgang mit Nutztierrissen. Wenn ein sachgerecht geschütztes Nutztier von einem Wolf gerissen wird und weiterhin eine Gefahr besteht, kann der Wolf sofort entnommen werden, ohne dass weitere Risse abgewartet werden müssen. Zudem gilt die Entnahme von Problemwölfen nicht mehr nur im betroffenen Jagdrevier, sondern auch in angrenzenden Jagdrevieren. „Für unsere Bäuerinnen und Bauern bringt diese Änderung mehr Sicherheit, sie ist ein wichtiger Schritt, um die Weidetierhaltung und die landwirtschaftlichen Betriebe zu schützen“, betont Schmuckenschlager. „Als Landwirtschaftskammer unterstützen wir die verschärfte Wolfsverordnung vollumfänglich. Denn die Sorge der Menschen im ländlichen Raum müssen ernst genommen werden. Dank der neuen Regelungen können wir nun rascher reagieren“, so Schmuckenschlager abschließend.