Vorverlegungsmöglichkeiten des Schnittzeitpunkts im Jahr 2023
In Jahren mit früher Vegetationsentwicklung, welche mithilfe der Beobachtungen im Rahmen des Projektes Phänoflex (Teilnahme als Monitoring-Zuschlag in den Maßnahmen UBB oder Bio förderfähig, wenn bis 31.12. des Vorjahres beantragt) festgestellt werden, können die vorgegebenen Schnittzeitpunkte bei folgenden Maßnahmenflächen des ÖPUL 2023 vorverlegt werden:
- Flächen in der Maßnahme „Naturschutz“ mit der Auflage „NM02 Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at ist möglich“
- Grünlandbiodiversitätsflächen mit späterer erster Nutzung in den Maßnahmen „UBB“ und „Bio“ (mit DIVSZ codiert). Hier wäre eine Vorverlegung der ersten Nutzung um maximal 10 Tage erlaubt, wenn www.mahdzeitpunkt.at dies bestätigt.
Die zeitliche Vorverlegung ist flexibel bis in jenem Ausmaß möglich, welches die Vorverlegungskarte für den Bezirk, in welchem sich die Fläche befindet, ausweist. Mit 30.5.2023 steht unter www.mahdzeitpunkt.at die „Vorverlegungskarte“ für Österreich für das Jahr 2023 zur Verfügung. Sie zeigt folgendes Bild: