Wasserrechtsbescheid Seite teilen Link kopieren Facebook LinkedIn Link wurde in die Zwischenablage kopiert Bei Investitionen in die Beregnung und Bewässerung ist der Nachweis, dass die Wasserentnahme wasserrechtlich bewilligt ist, unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund ist der gültige Wasserrechtsbescheid vorzulegen.