Weinbau – Pflanzgenehmigung vor Auspflanzung erforderlich
Eine Auspflanzung ist grundsätzlich nur mehr nach Antrag und darauffolgender bescheidmäßiger Genehmigung durch die katasterführende Stelle (Bezirkshauptmannschaft) möglich)!
Für eine Neuauspflanzung (ohne vorhergehende Rodung, kein vorhandenes „altes“ Setzrecht) eines Wein-gartens kann ein Antrag auf Pflanzgenehmigung in der Zeit vom 15. Jänner bis 15. Februar bei der kataster-führenden Stelle gestellt werden. Österreichweit stehen dafür jährlich 1 % der Rebfläche (rund 450 ha) zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmnt.gv.at – Rubrik „Land“ – Produktion und Märkte – Pflanzliche Produktion – Wein.
Für eine Neuauspflanzung (ohne vorhergehende Rodung, kein vorhandenes „altes“ Setzrecht) eines Wein-gartens kann ein Antrag auf Pflanzgenehmigung in der Zeit vom 15. Jänner bis 15. Februar bei der kataster-führenden Stelle gestellt werden. Österreichweit stehen dafür jährlich 1 % der Rebfläche (rund 450 ha) zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmnt.gv.at – Rubrik „Land“ – Produktion und Märkte – Pflanzliche Produktion – Wein.