Zeitpunkt der Kostenanerkennung
Anrechenbare Kosten sind Kosten, die ab dem im Bestätigungsschreiben genannten Datum zur Annahme des Förderungsantrags erwachsen. Planungs- und Beratungskosten (bis max. 12 % der Kosten) zu investiven Vorhaben werden bis zu 6 Monate vor diesem Datum anerkannt.
Vorhaben, bei denen vor der Antragstellung bereits mit dem Vorhaben begonnen wurde, werden nicht gefördert.
Als Beginn des Vorhabens gilt entweder die effektive Aufnahme der Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung (zB Bestellung), die die Investition unumkehrbar macht.
Als Beginn des Vorhabens gilt entweder die effektive Aufnahme der Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung (zB Bestellung), die die Investition unumkehrbar macht.