Zwischenfruchtbegrünungen richtig beantragen
Die Varianten 1 – 3 müssen bis spätestens 31.8. und die Varianten 4 – 7 bis spätestens 30.9. auf der jeweiligen Fläche im Mehrfachantrag beantragt werden. Werden bereits im Frühjahr beantragte Begrünungen nicht zeitgerecht angelegt, sind diese bis spätestens zum Anlagezeitpunkt abzumelden.
Es gibt keine Mindestbegrünungsflächen mehr. Sollten keine Begrünungen beantragt werden, ist für das nächste Antragsjahr bis spätestens 31.12. die ÖPUL-Maßnahme neu zu beantragen.
Die Begrünungsvarianten 2, 4, 5 und 6 bestehen über den Winter und sind somit Mulch- oder Direkt-saatfähig. Die Codierungen für Mulchsaat „MS“ und Direktsaat „DS“ sind im darauffolgenden Mehrfachantrag bei der nachfolgenden Kultur zu beantragen. Beachten Sie, dass bei Mulchsaat die erste Bodenbearbeitung frühestens 4 Wochen vor dem Anbau der Hauptkultur durchgeführt werden darf.
Es gibt keine Mindestbegrünungsflächen mehr. Sollten keine Begrünungen beantragt werden, ist für das nächste Antragsjahr bis spätestens 31.12. die ÖPUL-Maßnahme neu zu beantragen.
Die Begrünungsvarianten 2, 4, 5 und 6 bestehen über den Winter und sind somit Mulch- oder Direkt-saatfähig. Die Codierungen für Mulchsaat „MS“ und Direktsaat „DS“ sind im darauffolgenden Mehrfachantrag bei der nachfolgenden Kultur zu beantragen. Beachten Sie, dass bei Mulchsaat die erste Bodenbearbeitung frühestens 4 Wochen vor dem Anbau der Hauptkultur durchgeführt werden darf.