Änderungen beim Dienstzettel beachten
Dienstzettel schon am ersten Tag
Der Dienstgeber muss dem Dienstnehmer bzw. der Dienstnehmerin bereits am ersten Tag, nicht wie in machen Ausnahmefällen erst nach einem Monat, eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis aushändigen.
Was der Dienstzettel enthalten muss?
Der Dienstzettel muss mindestens folgende Punkte umfassen, wobei die Neuerungen fett gedruckt sind:
- Name und Anschrift des Dienstgebers und Dienstnehmers/Dienstnehmerin
- Beginn und ggf. Ende des Arbeitsverhältnisses
- Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin, Hinweis auf das Kündigungsverfahren
- Gewöhnlicher Arbeits- oder Einsatzort, ggf. wechselnde Arbeits- oder Einsatzorte, Sitz des Unternehmens
- Allfällige Einstufungen in ein generelles Schema
- Vorgesehene Verwendung und kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung
- Betragsmäßige Höhe des Lohns, ggf. Sonderzahlungen, die Vergütung von Überstunden, Fälligkeit und Art der Auszahlung des Entgelts
- Ausmaß des jährlichen Urlaubs
- Vereinbarte Normalarbeitszeit,
- Bezeichnung der ggf. anzuwenden Normen und Ort der Einsichtsmöglichkeit
- Name und Anschrift der zuständigen Sozialversicherung und der Mitarbeitervorsorgekasse
- Dauer und Bedingungen einer Probezeit
- Ggf. den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
Änderungen sofort mitteilen
Allfällige Änderungen sind dem Dienstnehmer/der Dienstnehmerin sofort, jedoch spätestens am Tag ihres Wirksamwerdens, schriftlich mitzuteilen. Ein Verstoß gegen diese Informationspflicht des Dienstgebers kann zu Kürzungen der öffentlichen Gelder führen.