Ackerstatuserhalt - Dauergrünlandwerdung - neue Regelung ab 2026
Mit dem EU-Vereinfachungspaket wurde eine Änderung in der Dauergrünlandwerdung geschaffen: Alle Flächen, die mit 1. Jänner 2026 Ackerflächen waren, bleiben bis auf Weiteres Ackerflächen. Das gilt auch für im MFA 2026 erstmals als Acker beantragte Flächen (Umbruch Herbst 2025) mit einer Winterung. Somit bleibt bei den Ackerkulturen Wechselwiese, Kleegras, sonstiges Feldfutter, Futtergräser, Ackerweide sowie freiwilligen Brachen der Ackerstatus erhalten!
Neu beantragte Ackerflächen nach dem Stichtag 1. Jänner 2026 fallen nicht in diese Stichtagsregelung (z.B. Grünlandumbruch nach 1. Jänner 2026). Auf diesen Flächen ist zukünftig eine 7-Jahresfrist zur Verhinderung der Dauergrünlandwerdung zu beachten, wobei hier frühestens ein erstmaliger Handlungsbedarf im Jahr 2033 erforderlich ist.
Informationen auch in der Zeitung „Die Landwirtschaft“, Ausgabe April, Seite 24 und 25.