Aktionsprogramm Nitrat – Ende Ausbringungsverbot
Bei Kulturen mit einem frühen Stickstoffbedarf wie Durumweizen, Raps und Gerste sowie für Kulturen unter Vlies oder Folie ist eine Düngung bereits ab 1. Februar zulässig.
In diesem Zusammenhang ist für alle Betriebe - unabhängig von einer ÖPUL-Teilnahme - zu beachten, dass die Ausbringung von leichtlöslichen, stickstoffhaltigen Düngemitteln, wie z.B. Mineraldünger und Gülle, nur auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor dem Anbau erfolgen darf.
Bei wassergesättigten, schneebedeckten, durchgefrorenen und überschwemmten Böden darf generell keine Düngung erfolgen.