Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit
Ein Vorhaben wird nur gefördert, wenn die Durchführung ohne Förderung nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang wirtschaftlich zumutbar ist.
Nutzung und Instandhaltung, Versicherungspflicht
Der Förderungswerber muss
- sicherstellen, dass die Investition während der ab der Letztzahlung beginnenden Nutzungsdauer (Behaltefrist) von 5 Jahren von ihm ordnungsgemäß genutzt und instand gehalten wird.
- für einen unbeweglichen Investitionsgegenstand für diese Dauer einen Nachweis über eine zeitgerechte und wertentsprechende Versicherung gegen Elementarschäden spätestens mit dem letzten Zahlungsantrag vorlegen.